Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 12

Beschluss:

Der Ortsgemeinderat nahm Kenntnis vom Entwurf des Konsolidierungvertrages und beschließt nach eingehender Beratung den Vertrag in der Fassung des vorliegenden Entwurfs.

Der Ortsbürgermeister wird beauftragt, den Vetrag mit dem Land Rheinland-Pfalz, vertreten durch den Landkreis Vulkaneifel, abzuschließen.


Sachverhalt:

Der Ortsgemeinderat Hallschlag hat in seiner Sitzung am 15.09.2011 die Teilnahme am Kommunalen Entschuldungsfond Rheinland-Pfalz (KEF-RP) beschlossen.

In der Sitzung vom 08.12.2011 wurde über die notwendigen Maßnahmen zur Teilnahme entschieden.

Nunmehr sind die Maßnahmen im einem entsprechenden Konsoldierungsvertrag festzuschreiben. Der entsprechende Vertragsentwurf wurde zwischenzeitlich der Kommunalsaufsicht vorlegt und die Zustimmung erteilt.