Beschluss:
Nach sehr eingehender Diskussion und in Kenntnis der Erfahrungswerte des LBM beschließt der
Ortsgemeinderat, folgende Materialien zum Bau der Gehweganlagen ausschreiben zu lassen:
Es soll von der Verwaltung geprüft werden, ob die Bürger die Möglichkeit haben, eine Förderung (Dorferneuerung) für die Anpassungsflächen zu erhalten und ob die Errichtung einer Bushaltestelle am Buchenweg für die Kinder aus diesem Bereich möglich ist.
Oberfläche Gehweg: Pflastersteine
Abstimmungsergebnis:
9 Ja-Stimmen, 0
Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen
Bordstein zur Fahrbahn: Rundbord Farbe: Betongrau
Rückwärtige Einfassung: Tiefbord .. Farbe: Betongrau
Einfassung Beete: Tiefbord Farbe: Betongrau
Abstimmungsergebnis:
7 Ja-Stimmen, 2
Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen
Sachverhalt:
Nachdem inzwischen Baurecht vorliegt und die Finanzierung der Maßnahme geklärt ist, wird es im nächsten Schritt erforderlich, die Baumaßnahme öffentlich auszuschreiben. Hierzu benötigt der Landesbetrieb Mobilität (LBM) nun Angaben der Ortsgemeinde bezüglich der Oberflächen-befestigung und der Bordsteine.
Zu diesem Thema stellte Roland Kill, Mitarbeiter beim LBM, mögliche Ausführungsvarianten im Detail vor. Hierbei ging er besonders auf die Vor- und Nachteile der Gehwegoberflächen ein. Die Pflasterbauweise ermöglicht es der Gemeinde und den Ver- und Entsorgungsunternehmen jederzeit, punktuelle Grabungen durchzuführen, ohne einen dauerhaften Schaden am Gehwegbelag zu hinterlassen. Asphaltbeläge hingegen sind etwas günstiger und ggf. einfacher zu pflegen. Wenn Ver- und Entsorgungsleitungen im Gehweg verlegt sind oder zu einem späteren Zeitpunkt eine Verlegung vorgesehen ist (beispielsweise Flüssiggasnetze, DSL o.ä.), rät der LBM und die Verwaltung klar zur Pflasterbauweise mit einem hochwertigen Betonpflasterstein.
Leider kam es in der Vergangenheit im Bereich der Betonsteinpflasterbeläge und Bordsteine wiederholt zu Materialschäden infolge Frost und Tausalz, sodass hier dringend zu einem hochwertigen Material geraten wird.