Beschluss: Beschlussfassung vertagt

Abstimmung: Ja: 13

Beschluss:


Sachverhalt:

Die Firma Linden Reisen ist vor geraumer Zeit an den Ortsbürgermeister herangetreten, um die Schaffung von weiteren Parkplätzen neben der Werkstatthalle auf der Parzelle 151 realisieren zu können.

 

Das Grundstück Gemarkung Stadtkyll, Flur 6, Flurstück 151 mit dem vorhandenen Wohnhaus wurde bereits von der Fa. Linden Reisen erworben, jedoch bedarf es zur Nutzung eines Teilbereiches dieser Parzelle als Parkplatz einer Zufahrt. Diese führt jedoch über die bereits errichteten Parkplatzfläche auf dem Flurstück 150, welches über 11 Stellplätze verfügt und im Besitz der Ortsgemeinde Stadtkyll ist.

Mit Schreiben vom 01.07.2011 stellte die Fa. Linden Reisen einen Kaufantrag für das gemeindeeigene Grundstück Gemarkung Stadtkyll, Flur 6, Flurstück 150, Größe 443 m². Dieser Kaufantrag beinhaltete zugleich, die auf der gemeindeeigenen Grundstücksparzelle befindlichen Parkplätze auf ihre Kosten auf die gemeindeeigene Grundstücksparzelle Gemarkung Stadtkyll, Flur 6, Flurstück 149/1, Größe 480 m², zu verlegen.

Gemäß dem in der Gemeinderatssitzung vom 03.08.2011 gefassten Beschluss hat die Fa. Linden Reisen u.a. über einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan die Rechtmäßigkeit und städtebauliche Vertretbarkeit der Verlegung der Parkplätze auf die gemeindeeigene Grundstücksparzelle Gemarkung Stadtkyll, Flur 6, Flurstück 149/1 nachzuweisen.

Voraussetzung hierfür ist ein Aufstellungsbeschluss des Ortsgemeinderates über einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan, im vorliegenden Fall „Schwammert 5. Änderung“.