Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 13

Beschluss:

Der Ortsgemeinderat beschließt: Als Wahltag für die Wahl einer neuen Ortsvorsteherin / eines neuen Ortsvorstehers wird Sonntag, 25. März 2012, festgelegt. Als Wahltag für eine eventuelle Stichwahl wird Sonntag, 15. April 2012, festgelegt.


Sachverhalt:

Frau Irma Zekonja steht seit dem 01.01.2012 im Dienst der Verbandsgemeinde Obere Kyll und ist damit gemäß § 76 Absatz 1 Satz 4 in Verbindung mit § 53 Absatz 4 Nr. 2 Gemeindeordnung kraft Gesetzes nicht mehr Ortsvorsteherin von Schönfeld.

Nunmehr hat der Ortsgemeinderat aufgrund von § 60 Abs. 2 Kommunalwahlgesetz (KWG) einen Termin für die Wahl einer neuen Ortsvorsteherin / eines neuen Ortsvorstehers festzulegen. Hierbei ist darauf zu achten, dass es sich beim Wahltag und beim Tag für eine eventuell erforderliche Stichwahl um einen Sonntag handelt. Weiterhin hat eine eventuelle Stichwahl binnen 21 Tagen nach der ersten Wahl stattzufinden.

 

Seitens der Verwaltung und des Ortsbürgermeisters wird vorgeschlagen, die Wahl der Ortsvorsteherin / des Ortsvorstehers auf Sonntag, 25. März 2012, zu terminieren. Wahltag für eine eventuelle Stichwahl sollte dann Sonntag, 15. April 2012 sein.

 

Bis zur Wahl einer neuen Ortsvorsteherin / eines neuen Ortsvorstehers werden die Amtsgeschäfte von der stellvertretenden Ortsvorsteherin, Frau Carmen Mies, geführt.