Beschluss: keine Abstimmung

Sachverhalt:

Gemäß § 30 der Gemeindeordnung (GemO) verpflichtet der Ortsbürgermeister die Ratsmitglieder vor ihrem Amtsantritt in öffentlicher Sitzung namens der Ortsgemeinde durch Handschlag auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer Pflichten.

 

Die Ratsmitglieder üben ihr Amt unentgeltlich nach freier, nur durch die Rücksicht auf das Gemeinwohl bestimmter Gewissensüberzeugung aus; sie sind an Weisungen oder Aufträge ihrer Wähler nicht gebunden.

 

Soweit sie in einem Dienst- oder Arbeitsverhältnis stehen, unterliegen die Ratsmitglieder dem besonderen Kündigungsschutz des § 18 a IV GemO; ihnen ist auf Antrag die zur Wahrnehmung ihres Mandates notwendige freie Zeit zu gewähren.

 

Die Ratsmitglieder sind Inhaber eines Ehrenamtes. Die Übernahme eines Ehrenamtes beinhaltet die Pflicht zur gewissenhaften Erfüllung der Amtspflichten. Die förmliche Verpflichtung durch den Bürgermeister durch Handschlag bedeutet eine formale Bekräftigung dieser Pflicht.

 

Die Pflichten der Ratsmitglieder ergeben sich insbesondere aus:

*   § 20 GemO, Schweigepflicht

*   § 21 GemO, Treuepflicht

*   § 22 GemO, Ausschließungsgründe sowie

*   § 30 GemO, Rechte und Pflichten der Ratsmitglieder.

 

Verweigert ein Ratsmitglied den förmlichen Akt der Verpflichtung durch Handschlag, so gilt dies als Verzicht auf den Amtsantritt. Damit ist nicht der Verzicht auf das Mandat verbunden. Ist ein Ratsmitglied erneut gewählt worden, ist gleichwohl eine erneute Verpflichtung vorzunehmen.

 

Frau Irma Zekonja steht seit dem 01.01.2012 im Dienst der Verbandsgemeinde Obere Kyll und ist damit kraft Gesetzes gemäß § 5 Absatz 3 in Verbindung mit Absatz 1 Nr. 2 Kommunalwahlgesetz (KWG) aus dem Ortsgemeinderat ausgeschieden. Der als nächstes nichtberufene Bewerber der Wählergruppe Freie Bürgerliste Stadtkyll und Schönfeld (FBL) e. V., Herr Johannes Weidig, wurde über seine Wahl in den Ortsgemeinderat Stadtkyll unterrichtet und hat das Mandat angenommen.

 

Unter Hinweis auf die entsprechenden Bestimmungen der Gemeindeordnung wurde Herr Johannes Weidig durch Herrn Ortsbürgermeister Harald Schmitz durch Handschlag verpflichtet. Gleichzeitig wurde ihm ein Kommunalbrevier ausgehändigt.