Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 12

Beschluss:

Der Ortsgemeinderat erkennt die dringende Notwendigkeit der Sanierungsarbeiten und beschließt nach sehr  eingehender Beratung, im Haushaltsplan einen Betrag von 20.000 € für die Risse-Sanierung vorzusehen  und mit der Kommunalaufsicht die Dringlichkeit aus Verkehrssicherungsgründen abzustimmen.

In der Zwischenzeit sollen aber weitere Prüfungen angestrengt werden, um eine möglichst effiziente Lösung zu erzielen.


Sachverhalt:

Der Vorsitzende informierte den Ortsgemeinderat sehr umfassend über den Sachstand und seine verschiedenen Termine mit Fachfirmen. Die Schadensbehebung war ursprünglich an den Bauhof der Verbandsgemeinde Obere Kyll beauftragt worden, konnte aber aus den verschiedensten Gründen bisher nicht durchgeführt werden.

Aus Verkehrssicherungsgründen ist es nun jedoch geboten, die Arbeiten durchzuführen. Hierauf weist auch die Verbandsgemeinde Obere Kyll als Verkehrssicherungspflichtiger für die Gemeindestraßen ausdrücklich hin.

 

Die Bauabteilung der Verbandsgemeinde Obere Kyll hat ebenfalls intensive Überprüfungen veranlasst und ist der Ansicht, dass eine dauerhafte Sanierung nicht möglich ist, da der vorhandene bituminöse Belag Material-Ermüdungen aufweist und eine großflächige Risse-Sanierung mit Fräsarbeiten auch nur für eine kurzfristige Besserung sorge. Nach Meinung der Bauabteilung bringt nur eine komplette, vollflächige Sanierung den gewünschten Erfolg.

Die Bauabteilung schlägt vor, die Risse mit Flüssigbitumen zu vergießen und gegebenenfalls in 3 Jahren zu wiederholen, bis die Ortsgemeinde einen neuen Ausbau der Straße durchführen kann.

 

Der Vorsitzende informierte weiter über seinen Termin mit der Fa. Backes, Stadtkyll. Nach deren Einschätzung wird die Schadensbehebung/Sanierung einen Kostenaufwand von rund 20.000 € erfordern. Die Risse-Sanierung geht mit großflächigen Fräsarbeiten einher und, so die Fachfirma, bringt eine längerfristige Besserung der Situation.

 

Für die Maßnahmen können nach Überprüfung der Verbandsgemeinde keine Ausbaubeiträge erhoben werden, so dass die Ausführung der Arbeiten unter dem Gesichtspunkt der Verkehrssicherungspflicht mit der Kommunalaufsicht bei der Kreisverwaltung Daun abzuklären ist.