Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 12

Beschluss:

Nach eingehender Diskussion beschließt der Ortsgemeinderat:

 

dem Vorschlag der Verwaltung zu folgen, und den Gehweg außerhalb der OD nicht zu realisieren.

 


Sachverhalt:

In der Sitzung vom 08.12.2011 hat sich der Gemeinderat mit dem Bauprogramm zum Ausbau der L20 in der Ortsdurchfahrt (OD) Hallschlag beschäftigt. Dabei wurde die Frage aufgeworfen, welche Kosten der ursprünglich geplante, 120m lange Gehweg außerhalb der OD verursachen würde.

Hierzu muss angemerkt werden, dass Gehweganlagen außerhalb der OD nicht beitragsfähig sind. Weiterhin können die Kosten nicht im Zuge des Entflechtungsgesetzes gefördert werden. Die geschätzten Kosten von rund 25.000 - 30.000 € müssten somit komplett von der Ortsgemeinde Hallschlag finanziert werden. Entschließt sich die Gemeinde, die besagten 120m Gehweg nicht zu realisieren, würde das Land im Bereich des ehem. Bahndammes beidseitig sogenannte Schrammborde herstellen, welche es dem Fußgänger ermöglichen, die Engstelle gefahrlos zu passieren (schmale Gehwege). Da der Fußgänger ohnehin ab dem ehem. Bahndamm die Straßenbankette nutzen muss, schlägt die Verwaltung vor, den Gehweg bereits bei Station 675,00m zu beenden.