Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 12

Beschluss:

 

Nach eingehender Beratung beschließt der Ortsgemeinderat gem. § 17a Abs. 1 GemO, dass über folgende Frage, welche mit „Ja“ oder „Nein“ zu beantworten ist, ein Bürgerentscheid durchgeführt werden soll:

 

„Soll die Ortsgemeinde Hallschlag im Rahmen der Kommunal- und

Verwaltungsreform zur Verbandsgemeinde Prüm wechseln?“

 

Gemäß § 68 Abs. 1 KWG bestimmt der Ortsgemeinderat Sonntag, den 25.03.2012 als Abstimmungstermin für den Bürgerentscheid.

 

Die Verwaltung wird beauftragt die weiteren Schritte in die Wege zu leiten.

 


Sachverhalt:

 

Der Vorsitzende informierte den Ortsgemeinderat über die Entscheidung des Verbandsgemeinderates der VG Obere Kyll vom 15.12.2011, wonach die weiteren Fusionsverhandlungen mit allen 14 Ortsgemeinden der VG Obere Kyll als Ganzes fortgeführt werden sollen. Entsprechend dem Beschluss ist eine freiwillige Gebietsänderung bzgl. eines Wechsels der Ortsgemeinde Hallschlag in die Verbandsgemeinde Prüm grds. nicht möglich.

 

Ein Wechsel der Ortsgemeinde ist voraussichtlich nur noch möglich, wenn die Ortsgemeinde auf Grundlage eines Bürgerentscheides, unmittelbar einen Antrag beim Land Rheinland-Pfalz stellt, einen Wechsel in die VG Prüm im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens zu berücksichtigen.

 

Insofern ist es aber notwendig, dass der Bürgerwille im Rahmen eines Bürgerentscheides nach
§ 17a GemO ermittelt wird.

 

Nach § 17a Abs. 1 Satz 2 GemO kann der Gemeinderat beschließen, dass über eine Angelegenheit der Gemeinde ein Bürgerentscheid stattfinden soll.

 

Sofern ein Bürgerentscheid stattfinden soll, muss der Ortsgemeinderat folgende Punkte gem.
§ 68 Kommunalwahlgesetz (KWG) beschließen:

-       Abstimmungstermin

-       Text der zu entscheidenden Angelegenheit in Form einer mit „Ja“ oder „Nein“ zu beantwortenden Frage

und

-       kurze und sachliche Begründung

 

Die Verwaltung hat den Wunsch, dass die verschiedenen Abstimmungsverfahren der einzelnen Ortsgemeinden an einen Tag gebündelt werden. Insofern wird nach vorheriger Absprache Sonntag, der 25.03.2012 vorgeschlagen.

 

Bzgl. der kurzen und sachlichen Begründung würden wir zunächst die ersten beiden Absätze aufnehmen, wobei auf jeden Fall darauf hingewirkt werden soll, dass alle Beteiligten im Rahmen einer Einwohnerversammlung die Möglichkeit erhalten, ihren Standpunkt darzustellen. Darauf sollte auch bei der Bekanntmachung hingewiesen werden.