Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 21

Beschluss:

Der Rat stellt die Eröffnungsbilanz der Verbandsgemeinde zum Stichtag 01.01.2011 gemäß § 13 Absatz 1 KomDoppikLG fest.

Die Verwaltung wird beauftragt, den Feststellungsbeschluss nach § 13 Abs. 2 KomDoppikLG in Verbindung mit § 114 Absatz 2 GemO öffentlich bekannt zu machen und die Eröffnungsbilanz an sieben Werktagen öffentlich auszulegen.


Sachverhalt:

Nach § 13 Absatz 1 KomDoppikLG ist die Eröffnungsbilanz durch den Verbandsgemeinderat festzustellen.

Die Eröffnungsbilanz wurde gemäß § 13 Absatz 2 KomDoppikLG in Verbindung mit §§ 112, 113 Gemeindeordnung (GemO) vom Rechnungsprüfungsausschuss in seiner Sitzung am 13.12.2011 geprüft.

Der Prüfbericht des Rechnungsprüfungsausschusses wurde den Ratsmitgliedern in der Sitzung zur Verfügung gestellt.

Danach kommt der Rechnungsprüfungsausschuss zum Ergebnis, dass die Eröffnungsbilanz nicht zu beanstanden ist und zur Empfehlung an den Rat, die Eröffnungsbilanz in der vorgelegten Fassung durch Beschluss festzustellen.

Die Eröffnungsbilanz wurde dem Rat seitens der Verwaltung vorgestellt.