Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 21

Beschluss:

Der Verbandsgemeinderat beschließt entsprechend der Empfehlung des Werkausschusses den Wirtschaftsplan 2012 der Verbandsgemeindewerke Obere Kyll einschließlich Finanzplan, Investitionsprogramm für den Zeitraum 2011 – 2015 und Stellenübersicht in der Fassung des vorliegenden Entwurfs. Für die laufenden Entgelte werden ab Beginn des Jahres Vorausleistungen erhoben.


Sachverhalt:

Der Entwurf des Wirtschaftsplanes 2012 der Verbandsgemeindewerke Obere Kyll einschließlich Finanzplanung und Investitionsprogramm für den Zeitraum 2011 – 2015 sowie der Stellenübersicht wurde durch den Werkleiter in einer Zusammenfassung vorgetragen und erläutert. Nach dem Ergebnis der Entgeltskalkulation ist eine Änderung der Wasser- und Abwasserentgelte nicht vorgesehen.

 

Der neue Wirtschaftsplan enthält folgende Festsetzungen:

 

                                                                          Wasserversorgung     Abwasserbeseitigung

 

Erfolgsplan in Erträgen und

                        Aufwendungen auf je                          1.060.000 €                 2.685.000 €

 

Vermögensplan in     Einnahmen und

                                    Ausgaben auf je                         420.000 €                 1.280.000 €

                                                                                   

Gesamt                                                                       1.480.000 €                 3.965.000 €

 

                                                           

Der Gesamt-Wirtschaftsplan somit auf                                   5.445.000 €

 

Der Höchstbetrag der Kassenkredite, der im Wirtschaftsjahr 2012 zur Aufrechterhaltung des Betriebes der Verbandsgemeindekasse in Anspruch genommen werden darf, wird auf 500.000 € festgesetzt. Hiervon entfallen 250.000 € auf den Betriebszweig Wasserversorgung und 250.000 € auf den Betriebszweig Abwasserbeseitigung.

 

Kredite werden nicht festgesetzt.

 

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.