Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 17, Nein: 3, Enthaltungen: 1

Beschluss:

In Kenntnis der Empfehlungen der Verwaltung, des Arbeitskreises Kommunal- und Verwaltungsreform und des Ausschussen für Organisation und Finanzen beschließt der Verbandsgemeinderat, die weiteren Fusionsverhandlungen mit allen 14 Ortsgemeinden der Verbandsgemeinde Obere Kyll als Ganzes zu führen.

 


Sachverhalt:

 

Im Rahmen der Fusionsverhandlungen zur Kommunal- und Verwaltungsreform besteht nun die Notwendigkeit, dass eine Entscheidung getroffen wird, ob die Verbandsgemeinde Obere Kyll den Fusionsprozess als Einheit fortführt bzw. die Möglichkeit eröffnet werden soll, dass die Ortsgemeinden Hallschlag, Ormont, Reuth und Scheid in die Verbandsgemeinde Prüm wechseln.

 

Zwischenzeitlich haben intensive Gespräche mit dem Ministerium des Inneren, für Sport und Infrastruktur (ISIM) stattgefunden. In einem vom ISIM erstelltem Eckpunktepapier stellt das Ministerium u. a. klar, dass dies möglichst kurzfristig entschieden werden muss, da davon abhängig ist, ob ein Fusionsvertrag mit 3 Verbandsgemeinden bzw. mit 4 Verbandsgemeinden vorbereitet werden soll. Vor allem auch in Bezug auf die notwendigen Abstimmungen zwischen den Verbandsgemeinden besteht die Notwendigkeit diese Entscheidung nun zu treffen.

 

Nach § 3 Abs. 1 des Landesgesetzes über die Grundsätze der Kommunal- und Verwaltungsreform (KomVwRGrG) besteht bei freiwilligen Gebietsänderungen die Möglichkeit, dass die Ortsgemeinden einer Verbandsgemeinde in mehrere andere Verbandsgemeinden eingegliedert werden.

 

Kommunale Gebietsänderungen, auch auf freiwilliger Basis, können lediglich aus Gemeinwohlgründen herbeigeführt werden. Diese Gemeinwohlgründe müssen jedoch bei allen Kommunen, die von dieser Gebietsänderungen betroffen sind, abgewogen werden.

 

Verfahrensrechtlich setzt diese Änderung zunächst einen zustimmenden Beschluss der jeweiligen betroffenen Verbandsgemeinden voraus, sprich die Verbandsgemeinden sind nach § 3 Abs. 1 KomVwRGrG „Herr des Verfahrens“. Im nächsten Schritt erfolgt sodann die Beteiligung der Ortsgemeinden und Landkreise.

 

Im Rahmen der ersten Gespräche wurde uns von den Verbandsgemeinden Hillesheim und Gerolstein die Zustimmung zu einem evtl. Wechsel der Ortsgemeinden Hallschlag, Ormont, Reuth und Scheid signalisiert. Auch wurden Gespräche mit der Verbandsgemeinde Prüm geführt, die grds. ebenfalls ihre Bereitschaft erklärt haben, die v. g. Gemeinden zu übernehmen. Bzgl. der einzelnen „Konditionen“ konnte mit Ausnahme von 2 Punkten Einigkeit erzielt werden. Letztendlich muss nun die Verbandsgemeinde Obere Kyll entscheiden, ob die Gemeinwohlgründe für einen Wechsel der 4 Ortsgemeinden in die VG Prüm bzw. für eine freiwillige Gebietsänderung als ganze VG überwiegen.

 

Der Arbeitskreis Kommunal- und Verwaltungsreform hat sich bereits mehrmals sehr intensiv mit dem Thema auseinandergesetzt. Letztendlich kommt der Arbeitskreis zu dem Ergebnis, dass die Gründe für die Fortsetzung der Fusionsverhandlung als Ganzes, sprich die Verbandsgemeinde Obere Kyll führt die Fusionsverhandlungen mit allen 14 Ortsgemeinden als Einheit fort, die Gründe für eine Eingliederung der 4 Gemeinden in die VG Prüm überwiegen.

 

Seitens des Arbeitskreises wurde insofern auch berücksichtigt, dass von Seiten der Bürger der Ortsgemeinden Hallschlag, Ormont und Reuth im Rahmen von sog. „Befindlichkeitsabfragen“ der Wunsch eines Wechsels mit großer Mehrheit geäußert worden ist. Trotz dessen kommt der Arbeitskreis zu dem Ergebnis, dass die Verbandsgemeinde Obere Kyll als Einheit in den weitergehenden Fusionsverhandlungen sich besser stellt und das Grundzentrum Jünkerath / Stadtkyll dadurch gestärkt wird.

 

Die Verwaltung und der Arbeitskreis Kommunal- und Verwaltungsreform schlägt dem Verbandsgemeinderat vor, die weiteren Fusionsverhandlungen mit allen 14 Ortsgemeinden der Verbandsgemeinde Obere Kyll als Ganzes zu führen.