Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 21

Beschluss:

In Kenntnis der Empfehlung des Ausschusses für Organisation und Finanzen, beschließt der Rat die 3. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Verbandsgemeinde Obere Kyll in der Fassung des vorgelegten Entwurfs.


Sachverhalt:

Im Rahmen der Teilnahme am Kommunalen Entschuldungsfonds des Landes Rheinland-Pfalz (KEF-RP) hat der Verbandsgemeinderat in seiner Sitzung am 09.11.2011 als eine Konsolidierungsmaßnahme beschlossen, den monatlichen Grundbetrag in Höhe von 10,00 €, der den Ratsmitglieder nach § 7 Absatz 2 der Hauptsatzung und den Beigeordneten, die nicht Ratsmitglied sind, nach § 9 Absatz 2 in Verbindung mit § 7 Absätze 1 und 2 der Hauptsatzung gewährt wird, ab dem 01.01.2012 ersatzlos zu streichen.

Zur Umsetzung dieser Maßnahme ist die Änderung der Hauptsatzung notwendig.

Deshalb ist der Sitzungsvorlage die 3. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Verbandsgemeinde Obere Kyll im Entwurf beigefügt.