Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 22

Beschluss:

In Kenntnis der Empfehlungen des Ausschuss für Organisation und Finanzen beschließt der Verbandsgemeinderat die Prüfung der Eröffnungsbilanz durch den Rechnungsprüfungsausschuss unter Hinzuziehung sachverständiger Dritter vorzunehmen.

Die Entscheidung über die Beauftragung des sachverständigen Dritten wird auf die Bürgermeisterin übertragen. Die Bürgermeisterin hat dazu das Einvernehmen des Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses einzuholen.

 

Finanzielle Auswirkungen:

Die Kosten betragen ca. 3.000 € bis 3.400 € und sind über den Haushaltsplan 2012 bereit zu stellen.

 

 

Sonderinteresse/Ruhen des Stimmrechts:

Es wird auf die Bestimmungen des § 22 Gemeindeordnung hingewiesen. Nach Erkenntnis der Verwaltung liegen bei folgenden Personen Ausschließungsgründe vor:

 

Diese Aufzählung erhebt jedoch keinen Anspruch auf Vollständigkeit, so dass alle Beteiligten ihre eigene Prüfung vornehmen sollten.

 

 


Sachverhalt:

Nach § 13 Absatz 2 des Landesgesetzes zur Einführung der kommunalen Doppik (KomDoppikLG) sind die Bestimmungen der Gemeindeordnung (GemO) für die Prüfung der Eröffnungsbilanz sinngemäß anzuwenden. Damit ist der Rechnungsprüfungsausschuss berufen, die Eröffnungsbilanz zu prüfen, die dann anschließend vom Verbandsgemeinderat festgestellt wird.

§ 112 Absatz 5 Satz 1 GemO ermächtigt den Rechnungsprüfungsausschuss sich mit Zustimmung des Rates sachverständiger Dritter als Prüfer zu bedienen.

Seitens der Verwaltung wird die Hinzuziehung sachverständiger Dritter zur Prüfung der Eröffnungsbilanz befürwortet, da es sich um eine komplexe, neue Materie handelt, mit der sich der Rechnungsprüfungsausschuss erstmals auseinander setzen muss.

Die Kosten für diese Hinzuziehung werden sich lt. Preisanfragen auf ca. 3.000 – 3.400 € stellen.

Am 24.11.2011 werden sich die Kommunalberatung Rheinland-Pfalz GmbH (Tochterunternehmen des Gemeinde- und Städtebundes) und die Wirtschaftsprüfer- u. Steuerberatungskanzlei Heinrichs & Partner, Bitburg, in einer Informationsveranstaltung für die Ortsbürgermeister und Rechnungsprüfungsausschussvorsitzenden vorstellen und ihre Leistungen im Zusammenhang mit der Prüfung der Eröffnungsbilanzen und der Begleitung der Rechnungsprüfungsausschüsse darlegen und erörtern.