Sitzung: 29.09.2011 Ortsgemeinderat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 11
Vorlage: FB2-157/2011/03-015
Beschluss:
Nach sehr eingehender Diskussion beschließt der Ortsgemeinderat:
Den Beleuchtungsvertrag mit der RWE Deutschland AG wie folgt abzuschließen:
- Modul 1: Basisleistung für den Betrieb der Anlage mit 4-jährigem Wartungsintervall
- Modul 3: Vandalismus (wird von der Verwaltung dringend empfohlen)
Sachverhalt:
Der Vorsitzende informierte der Ortsgemeinderat über die auslaufenden Straßenbeleuchtungsverträge mit der RWE Energie aus dem Jahr 1991. Ab 2012 wird es erforderlich, neue Beleuchtungsverträge abzuschließen. Da die kompletten Anlagen samt Netz und Zähleinrichtungen im Besitz der RWE sind, ist es sehr problematisch, die Leistungen im freien Wettbewerb auszuschreiben. Daher wurden Gespräche mit Vertretern der RWE geführt, um ein möglichst wirtschaftliches Angebot zu verhandeln. Im Ergebnis bietet die RWE Deutschland AG ein modular aufgebautes Preismodell an.
Grundlage des Angebotes ist eine Basisleistung mit allen für den
ordnungsgemäßen Betrieb erforderlichen Leistungen. Wahlweise können Zusatzleistungen
wie Mastanstrich, Vandalismus, Funktionskontrollen oder engere
Reinigungsintervalle beauftragt werden. Bei Vertragsabschluss vor dem 31.10.2011
können die Preise des neuen Vertragsentwurfs rückwirkend zum 01.01.2011 gewährt
werden. Der Vertrag soll eine Laufzeit bis zum 31.12.2021 haben und
berücksichtigt, dass die Leuchten nach Ablauf der Vertragslaufzeit kostenfrei
an die Ortsgemeinden übergehen. Das Verteilnetz samt Zähleinrichtungen usw. können
dann zum Sachzeitwert vom RWE erworben werden.
Alternativ hierzu wäre es auch denkbar, die komplette Beleuchtungsanlage samt Netz und Zähleinrichtungen nach den Bestimmungen des Altvertrages zum jetzigen Zeitpunkt zum Sachzeitwert zu erwerben und anschließend in Eigenregie zu betreiben. Hierbei muss beachtet werden, dass dann lediglich die in den letzten 5 Jahren vor Vertragsende erstellten Anlagen kostenfrei auf die Gemeinde übergehen. Dienstleistungen, wie Unterhaltungsarbeiten, Reparaturen, Erweiterungen, Reinigung, Leuchtmittelwechsel müssten an einen externen Dienstleister vergeben werden, was aber im freien Wettbewerb möglich wäre. Die RWE AG will hierzu der Ortsgemeinde noch den aktuellen Sachzeitwert mitteilen.