Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 9

Beschluss:

Nach eingehender Beratung beschließt der Ortsgemeinderat Birgel, den im Rahmen der Breitbanderschließung erforderlichen Wegenutzungsvertrag, in der redaktionell überarbeiteten Fassung durch die Verbandsgemeindeverwaltung Obere Kyll, mit dem RWE abzuschließen.*

*Vertragslaufzeit 1 Jahr

        Verlängerung 1 Jahr

        6 Monate vor Vertragsabschluß

        6 Monate zum Jahresende

 

 

Sofern sich im Nachgang zu diesem Beschluss redaktionelle Änderungsanregungen von Seiten des RWE ergeben sollten, wird der Ortsbürgermeister ermächtigt, den Vertrag entsprechend abzuschließen.

 

Finanzielle Auswirkungen:

keine

 

 

Sonderinteresse/Ruhen des Stimmrechts:

Es wird auf die Bestimmungen des § 22 Gemeindeordnung hingewiesen. Nach Erkenntnis der Verwaltung liegen bei folgenden Personen Ausschließungsgründe vor:

 

Diese Aufzählung erhebt jedoch keinen Anspruch auf Vollständigkeit, so dass alle Beteiligten ihre eigene Prüfung vornehmen sollten.

 

 


Sachverhalt:

Im Rahmen des Breitbandausbaus und der Breitbanderschließung durch das RWE in der Ortsgemeinde Birgel ist im Vorfeld ein entsprechender Wegenutzungsvertrag mit dem RWE abzuschließen. Dieser räumt dem RWE ein, die erforderlichen Erdarbeiten etc., die im Zusammenhang mit der Breitbanderschließung stehen, auf dem Gebiet der Ortsgemeinde Birgel durchzuführen.

Das zunächst von Seiten des RWE vorgelegte Vertragswerk ist durch die Verbandsgemeindeverwaltung Obere Kyll redaktionell überarbeitet worden und zur Überprüfung und Gegenzeichnung dem RWE vorgelegt worden.

Die redaktionell überarbeitete Fassung ist diesem Beschluss als Anlage beigefügt.