Beschluss:

Der Werkausschuss nimmt das Schreiben des Gemeinde- und Städtebundes vom 18.08.2011 nebst Anlagen zur Kenntnis.

Die Werkleitung wird bevollmächtigt, den Gemeinde- und Städtebund Rheinland-Pfalz mit der Ausschreibung der Stromlieferung der Verbandsgemeindewerke Obere Kyll zum 01.01.2013 zu beauftragen.

Die Verbandsgemeindewerke verpflichten sich, das Ergebnis der Bündelausschreibung als für sich verbindlich anzuerkennen. Sie verpflichtet sich zur Stromabnahme von dem Lieferanten/den Lieferanten, der/die den Zuschlag erhält/erhalten, für die Dauer der Vertragslaufzeit.

Die Werkleitung wird beauftragt, Strom mit folgender Qualität im Rahmen der dritten Bündelausschreibung Strom ausschreiben zu lassen:

Normalstrom – keine Anforderungen an die Erzeugungsart.


Sachverhalt:

Die 2. Bündelausschreibung Strom wurde im Jahre 2006 für die Lieferjahre 2007 – 2011 über den Gemeinde- und Städtebund Rheinland-Pfalz unter Zuhilfenahme eines Ingenieurbüros und einer Rechtsanwaltskanzlei unter Beteiligung vieler Kommunen in Rheinland-Pfalz in Losen öffentlich ausgeschrieben. Wirtschaftlichster Bieter war die RWE Rhein-Ruhr AG, die seitdem Vertragspartner eines Bündelvertrages für die Kommunen ist. Da sich die Strom-Großhandelspreise im Jahre 2009 auf einem ähnlichen Niveau wie zum Zeitpunkt der Ausschreibung in 2006 bewegt hatten, legte die RWE Rhein-Ruhr AG ihren Vertragspartnern das Angebot vor, den Stromliefervertrag zu den bisherigen Konditionen auf das Jahr 2012 zu erweitern. Auf Grund dieser günstigen Konditionen wurde dieser Bündelvertrag entsprechend verlängert.

 

Inzwischen hat die RWE Vertrieb AG eine weitere Verlängerung über eine Zielpreisvereinbarung für das Lieferjahr 2013 angeboten, wobei sie sich verpflichten will, die bestehenden Stromlieferverträge zu 100% aus regenerativen Energiequellen zu decken. Der Gemeinde- und Städtebund Rheinland-Pfalz hat hierzu in einer Veranstaltung, die am 23.05.2011 stattfand, darauf hingewiesen, dass eine weitere Verlängerung des Strom-Bündelvertrages vergaberechtlich problematisch sei und empfohlen, an einer neuen Ausschreibung teilzunehmen. Hierzu wurden die Verwaltungen auch angeschrieben, ihr Interesse an einer erneuten öffentlichen Ausschreibung zu bekunden. Viele Kommunen haben daraufhin ein Interesse an einer neuen Ausschreibung bekundet. Kommunen, welche bereits einer Vertragsverlängerung für 2013 zugestimmt haben, können auch an der Ausschreibung teilnehmen, welche dann ab dem Lieferjahr 2014 beginnt.

 

Für eine Teilnahme an der neuen Bündelausschreibung benötigt der Gemeinde- und Städtebund Rheinland-Pfalz einen verbindlichen Auftrag mit Vollmacht. Zudem gilt es zu entscheiden, ob und ggf. in welcher Menge Normal- oder Ökostrom bezogen werden soll.