Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 11

Beschluss:

Nach ausführlicher Beratung beschließt der Ortsgemeinderat die Satzung für die Erhebung der Hundesteuer in der Fassung des vorgelegten Entwurfs.


Sachverhalt:

Das Außer-Kraft-Treten des Landesgesetzes über die Ermächtigung der Gemeinden zur Erhebung von Hundesteuer und Vergnügungssteuer vom 02.03.1993 zum 01.07.2011, mit gleichzeitiger Aufnahme der Ermächtigung zur Erhebung der Hundesteuer durch die Ortsgemeinden in das Kommunalabgabengesetz (§ 5 Absatz 3), ist Anlass für die Neufassung der Hundesteuersatzung mit Wirkung ab dem 01.01.2012.

 

Dem Rat wurde der Entwurf der Neufassung der Hundesteuersatzung, die als Anlage der Sitzungsvorlage beigefügt ist, vorgestellt und insbesondere wurden die vorgesehenen Änderungen zur Festsetzung und Fälligkeit der Steuer (Dauerbescheid, einmalige Fälligkeit zum 1.7. j. J.) erläutert.