Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 24

Beschluss:

Haupt- und Finanzausschuss:

Nach ausführlicher Beratung erkennt der Ausschuss die Teilnahme am KEF-RP als einen Baustein zur notwendigen Haushaltskonsolidierung an und empfiehlt dem Verbandsgemeinderat die Teilnahme an diesem Fonds.

 

Verbandsgemeinderat:

Nach intensiver Beratung und in Kenntnis der Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses erkennt der Rat die Teilnahme am KEF-RP als einen Baustein zur notwendigen Haushaltskonsolidierung an und beschließt die Teilnahme der Verbandsgemeinde Obere Kyll an diesem Fonds.

Die Verwaltung wird beauftragt, gemeinsam mit dem Haupt- und Finanzausschuss, den Entwurf des Konsolidierungsvertrages zu erarbeiten und darin die notwendigen Konsolidierungsmaßnahmen zur Erreichung des Konsolidierungsbeitrages vorzuschlagen.

Darüber hinaus wird die Verwaltung beauftragt, gemeinsam mit dem Haupt- und Finanzausschuss, zudem auch weitergehende Vorschläge zur Haushaltskonsolidierung zu unterbreiten, damit mittelfristig der nach § 93 Absatz 4 Gemeindeordnung zu bewerkstelligende Haushaltsausgleich in Planung und Rechnung erreicht werden kann und die Handlungsfähigkeit der Verbandsgemeinde gewährleistet ist.

Über den Entwurf des Konsolidierungsvertrages und weitergehende Konsolidierungsmaßnahmen wird anschließend der Verbandsgemeinderat abschließend entscheiden.


Sachverhalt:

Die Verwaltung informierte ausführlich, auch anhand des als Anlage 1 beigefügten Leitfadens des Ministeriums des Innern, für Sport und Infrastruktur vom 21.06.2011, über den Kommunalen Entschuldungsfonds Rheinland-Pfalz (KEF-RP).

Der KEF-RP ist ein Baustein des Landes zur Verbesserung der kommunalen Finanzen und zielt darauf ab, die bestehenden Liquiditätskreditverpflichtungen abzubauen, die bis zum maßgeblichen Stichtag 31.12.2009 entstanden sind.

Dabei übernimmt das Land über einen Zeitraum von 15 Jahren, ab dem 01.01.2012, zwei Drittel der vorhandenen Liquiditätskreditverbindlichkeiten, vorausgesetzt, die Verbandsgemeinde erbringt über diesen Zeitraum ein Drittel selbst, sogenannter Konsolidierungsbeitrag.

Dieser Konsolidierungsbeitrag muss durch konkrete Konsolidierungsmaßnahmen erzielt werden, die solche auf der Auszahlungsseite und solche auf der Einzahlungsseite sein können.

 

Ausgangspunkt ist der Stand der Liquiditätskredite der Verbandsgemeinde zum Stichtag 31.12.2009 in Höhe von 4.214.337 €.

Der Konsolidierungsbeitrag, also der von der Verbandsgemeinde zu erbringende Anteil an der Konsolidierung, beträgt ausweislich Anlage 2 jährlich 77.199 €.

Das Land stellt jährlich 154.398 € zur Verfügung.

Über den Zeitraum von 15 Jahren stellt sich der Konsolidierungsbeitrag auf insgesamt 1.157.985 €, die Konsolidierungszuweisung des Landes auf insgesamt 2.315.970 €.

Vom Gesamtkonsolidierungsbetrag von insgesamt 3.473.933 € werden 80 v. H. für Tilgung (2.779.146 €) und 20 v. H. für Zinsen (694.787 €) verwandt. Jährliche Tilgung: 185.276 €.

Jährlicher Zinsbetrag: 46.319 €.

Über den Zeitraum von 15 Jahren soll so der Stand der Liquiditätskredite auf 1.435.191 € reduziert werden.

 

Verbindlichkeit erlangt die Teilnahme am KEF-RP dadurch, dass die Verbandsgemeinde mit dem Land Rheinland-Pfalz, vertreten durch die zuständige Kommunalaufsicht bei der Kreisverwaltung Vulkaneifel, den als Muster 2 (Teil der Anlage 1) beigefügten Konsolidierungsvertrag abschließt, der u. a. auch die konkrete Festlegung von Konsolidierungsmaßnahmen beinhaltet.

 

Die Verbandsgemeinde entscheidet grundsätzlich eigenverantwortlich im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung, ob sie am Entschuldungsfonds teilnimmt. Bis spätestens zum 31.12.2013 muss der Vertragsabschluss mit dem Land für einen Beitritt zu diesem Fonds erfolgt sein.

 

Da dieser Fonds nur ein Baustein zur Verbesserung der gemeindlichen Finanzen sein kann, sind zur Gewährleistung der gemeindlichen Handlungsfähigkeit und zur Erreichung des nach § 93 Absatz 4 Gemeindeordnung geforderten Haushaltsausgleich in Planung und Rechnung weitere Konsolidierungsmaßnahmen notwendig.