Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 7

Beschluss:

Nach eingehender Beratung erklärt die Ortsgemeinde Reuth verbindlich, dass es sich bei dem Jugend- und Dorfgemeinschaftshaus in Reuth auch unter Berücksichtigung der nun beantragten Umbau- und Sanierungsmaßnahmen gemäß den vorliegenden Bauantragsunterlagen um keine Veranstaltungsstätte im Sinne der VstättVO handelt, da nicht mehr als max. 200 Besucher bei Veranstaltungen das Gebäude nutzen. Die Ortsgemeinde Reuth bzw. der jeweilige Nutzer des Jugend- und Dorfgemeinschaftshaus muss durch Einlasskontrollen eigenverantwortlich überwachen, dass die maximal zulässige Zahl von 200 Besuchern nicht überschritten wird. Ein entsprechender Hinweis ist in der Benutzungsordnung und im Mietvertrag aufzunehmen.

 

Des Weiteren beschießt der Ortsgemeinderat die als Anlage beigefügte Benutzungsordnung.


Sachverhalt:

Herr Ortsbürgermeister Hansen stellt die Planungen für das neue Jugend- und Dorfgemeinschaftshaus vor.

Aufgrund der Saalgröße kann das Gebäude als Veranstaltungsstätte genutzt werden. Dies ist aus verschiedenen Gründen (Genehmigungsfähigkeit, Auflagen u. s. w.) jedoch nicht gewollt.

 

Aufgrund dessen ist eine neue Benutzungsordnung erforderlich.