Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 12

Beschluss:

Der Ortsgemeinderat beschließt, das Verfahren zur Aufhebung der Wirtschaftswegeteilfläche Gemarkung Jünkerath, Flur 16, Flurstück 76, Teilfläche 780 m², durchzuführen und beauftragt die Verwaltung, diese Entscheidung bekannt zu machen und den Anliegern zu ermöglichen, Bedenken und Anregungen zur beabsichtigten Aufhebung geltend zu machen.


Sachverhalt:

Die Ortsgemeinde Jünkerath beabsichtigt den Verkauf der Wirtschaftswegeparzelle Gemarkung Jünkerath, Flur 16, Flurstück 76, an angrenzende Grundstückseigentümer. Der Verkauf einer Wirtschaftswegeparzelle ist nur möglich, wenn der Wirtschaftsweg seine gemeinschaftlich öffentliche Zweckbestimmung und Verkehrsbedeutung verloren hat und die Parzelle gemäß § 58 Abs. 4 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) aufgehoben wird. Die Wegeparzelle Flur 16, Flurstück 76 wurde teilweise im Aufhebungsverfahren 2008/2009 bereits aufgehoben, so dass eine Teilfläche von 780 m² aufzuheben ist. Der Wirtschaftsweg hat seine gemeinschaftlich öffentliche Zweckbestimmung und Verkehrsbedeutung verloren, da die angrenzenden Parzellen alle über einen anderen Wirtschaftsweg unmittelbar erschlossen sind.

 

Zur Aufhebung von Wirtschaftswegen ist es nach § 58 Abs. 4 FlurbG erforderlich, dass die Ortsgemeinde eine Satzung über die Aufhebung des Wirtschaftsweges erlässt. Ein Entwurf der Satzung liegt diesem Beschlussvorschlag bei. Vor Erlass der Satzung ist es notwendig, dass Anliegern die Möglichkeit eingeräumt wird, eventuell vorliegende Bedenken und Anregungen bezüglich der Aufhebung des Wirtschaftsweges vorzutragen, über die im Rahmen der nächsten Sitzung zu beraten wäre. Nach Beschlussfassung bedarf die Satzung der Genehmigung durch die Kreisverwaltung Vulkaneifel.