Sitzung: 09.06.2011 Verbandsgemeinderat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 20
Vorlage: FB2-052/2011/01-038
Beschluss VGR:
Der Verbandsgemeinderat erkennt das „Klimaschutzkonzept für die Region Trier“ an. Der Verbandsgemeinderat beabsichtigt die Umsetzung des Klimaschutzkonzeptes, der darin vorgestellten und für die eigene Kommune relevanten Projekte und Maßnahmen sowie die Einführung eines Klimaschutz-Controllings im Rahmen der eigenen Zuständigkeiten.
Die Verbandsgemeinde Obere Kyll wird die Energieagentur zur Umsetzung des Klimaschutzkonzeptes im Rahmen ihrer personellen Möglichkeiten unterstützen. Kosten für die Beschaffung von Softwareprogrammen oder sonstige Kosten werden von der Verbandsgemeinde Obere Kyll durch diesen Beitritt nicht übernommen.
Der Verbandsgemeinderat bestätigt, dass für die Umsetzung eines integrierten Klimaschutzkonzeptes kein eigener Antrag auf begleitende Beratung beim Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) in den vergangenen drei Jahren gestellt wurde. Aufgrund der Begrenzung der finanziellen Förderung der Energieagentur durch das BMU auf drei Jahre sowie der bevorstehenden Kommunal- und Verwaltungsreform tritt die Verbandsgemeinde Obere Kyll nur für den Zeitraum von der Beschlussfassung bis zum 31.12.2014 der Energieagentur Region Trier bei.
Sachverhalt:
Das Bundesministerium für Umwelt,
Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) fördert im Rahmen des Programms
„Förderung von Klimaschutzprojekten in sozialen, kulturellen und öffentlichen
Einrichtungen im Rahmen der Klimaschutzinitiative“ die beratende Begleitung der
Umsetzung von regionalen Klimaschutzmaßnahmen. Für dieses Programm können sich
einzelne Gebietskörperschaften und Zusammenschlüsse solcher bewerben. Als
Voraussetzung für die Bewerbung gilt jedoch die Existenz eines von dem Bewerber
für sein Gebiet bereits erstellten Klimaschutzkonzepts. In diesem müssen die
Klimaschutzmaßnahmen, die mit Hilfe der Klimaschutzmanager (fachliche
Begleitung) im Zeitraum von drei Jahren umgesetzt werden sollen, beschrieben
und durch die kommunalen Gremien als solche getragen werden.
Ein solches Klimaschutzkonzept ist von der
Energieagentur Region Trier auf Basis des bereits im Herbst 2010 erstellten
„Energieplans Region Trier“ erarbeitet worden. Das Konzept ist auf der Website
der Energieagentur Region Trier www.energieagentur-region-trier.de als Download zur Ansicht
eingestellt.
Für die Projektantragstellung beim BMU im
Rahmen der o. g. Bundesklimaschutzinitiative wurde in der Region Trier,
gemeinsam mit den kommunalen Gebietskörperschaften, nach Projekten gesucht, die
einen besonderen Mehrwert für alle Gemeinden/Verbandsgemeinden/Städte
darstellen. Im Rahmen einer Befragung aller Verbandsgemeinde-
und Stadtverwaltungen der Region Trier wurden im Dezember 2010 vier gemeinsame
regionale Projekte ausgearbeitet. Die Energieagentur Region Trier, die
Landkreise der Region Trier und die Stadt Trier verfolgen nun das Ziel, für die
beratende Begleitung der Umsetzung dieser durch die Verbandsgemeinden und
Städte vorgeschlagenen Projekte sowie der übrigen im Klimaschutzkonzept
dargestellten Maßnahmen einen Förderantrag beim BMU im Rahmen des
Förderprogramms zur „Förderung von Klimaschutzprojekten in sozialen, kulturellen
und öffentlichen Einrichtungen im Rahmen der Klimaschutzinitiative“ zu stellen.
Aus diesem Förderprogramm kann die beratende fachliche Begleitung zur Umsetzung
des Klimaschutzkonzeptes durch so genannte „Klimaschutzmanager“ gefördert
werden. Mit Hilfe dieser Person/Personen werden die Kommunen bei der
Realisierung der im Klimaschutzkonzept Region Trier beinhalteten Projekte
fachlich unterstützt. Angestrebt wird somit die Einstellung von zwei
„Klimaschutzmanagern“, die als beratende Begleitung Klimaschutzmaßnahmen in der
gesamten Region Trier unterstützen und von allen Kommunen der Region Trier (in
den Landkreisen Bernkastel-Wittlich, Trier-Saarburg, Kreis Vulkaneifel,
Eifelkreis Bitburg-Prüm sowie von der Stadt Trier) angefragt werden können. Der
Umfang der Bewilligung – also auch die Zahl der geförderten Personalstellen –
hängt vom Ergebnis der Antragsprüfung durch das BMU ab. Die Umsetzung der
Projekte selbst, z.B. Investitionen in Messtechnik, Bilanzierungssoftware oder
Sanierungsmaßnahmen sowie der Einsatz vorhandener personeller Ressourcen wird
nicht gefördert.
Das Klimaschutzkonzept für die Region Trier
beinhaltet unterschiedliche Maßnahmen, die in der Region umgesetzt werden
sollen. Die Verbandsgemeinde wird die Maßnahmen aus dem Klimaschutzkonzept
realisieren, die unter ihren individuellen finanziellen Gegebenheiten und im
Hinblick auf ihre sachlichen Bedarfe sinnvoll sind.
Mit der Zustimmung zum integrierten
Klimaschutzkonzept der Region Trier entfällt für die Verbandsgemeinde die
theoretische Möglichkeit, aus dem zurzeit gültigen Förderprogramm des BMU eine
Beratung zum eigenen integrierten Klimaschutzkonzept zu beantragen. Eine
Förderung der eigenen Teilprojekte aus dem o. g. Programm ist für die Verbandsgemeinde/Stadt
jedoch jederzeit möglich.
Regelungen/Zustimmung
durch die Landkreise, Städte und Verbandsgemeinden:
Das Klimaschutzkonzept soll innerhalb der
Förderperiode regelmäßig überprüft und fortgeschrieben werden.
Die Frist zur Antragsstellung endete am
31.03.2011. Das Förderprogramm des BMU zur „Förderung von Klimaschutzprojekten
in sozialen, kulturellen und öffentlichen Einrichtungen im Rahmen der
Klimaschutzinitiative“ richtet sich insbesondere an Kommunen. Daher wurde der
Antrag nicht durch die Energieagentur Region Trier selbst sondern seitens des
Eifelkreis Bitburg-Prüm, im Namen der Landkreise Bernkastel-Wittlich,
Trier-Saarburg, des Vulkaneifelkreises sowie der Stadt Trier eingereicht. Nach den Förderrichtlinien des
Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) bedarf
das Klimaschutzkonzept der Zustimmung der Gremien der Gebietskörperschaften der
Region Trier, damit eine flächendeckende regionale Förderung der begleitenden
Beratung ermöglicht werden kann. Die Zustimmungserklärungen der kommunalen
Gremien können jedoch bis zum voraussichtlich 31.05.2011 nachgereicht werden. Mit
dem integrierten Klimaschutzkonzept für die Region Trier wird die Förderung der
beratenden, fachlichen Begleitung (Klimaschutzmanagement) über einen Zeitraum
von bis zu 3 Jahren beantragt. Die Umsetzung der im Klimaschutzkonzept
dargestellten Projekte und Maßnahmen in den Kommunen erfolgt in dem geförderten
Zeitraum in Zusammenarbeit mit diesen Klimaschutzmanagern. Anträge seitens der
Kommunen auf Förderung zur Erstellung von liegenschaftsbezogenen Teilklimaschutzkonzepten
und Unterstützung der Umsetzung aus dem Förderprogramm des BMU sind weiterhin
jederzeit möglich.
Projekte:
Durch eine Befragung der Verbandsgemeindeverwaltungen
der Region Trier wurden insbesondere folgende vier Projekte für das
Klimaschutzkonzept vorgeschlagen, auf die sich die Arbeit der
„Klimaschutzmanager“ im Wesentlichen konzentrieren soll. Im Klimaschutzkonzept
Region Trier sind darüber hinaus weitere Maßnahmen und Projekte aufgeführt (zum
Download unter www.energieagentur-region-trier.de),
die ebenfalls vom Klimaschutzmanagement bearbeitet werden sollen, wenn die
finanzielle Möglichkeit dazu besteht.
Schwerpunktmäßig sollen in Abstimmung mit
den Gebietskörperschaften folgende Projekte im Rahmen der eigenen Zuständigkeit
durch die Kommunen umgesetzt werden:
·
Energiecontrolling und
Energiemanagement für Kommunen
Einführung von
systematischen zentral organisierten und verwalteten Messungen und
Dokumentationen der Energieverbräuche aller kommunalen Liegenschaften im Rahmen
des Energiecontrollings in regelmäßigem Turnus. Gezielte Analyse der erhobenen
Verbrauchsdaten durch das Energiemanagement. Erkenntnisgewinn über Schwankungen
und Verbrauchsspitzen bezogen auf jede einzelne Liegenschaft. Darauf aufbauend
kann die jeweilige Kommune mit dem Energiemanagement aktiv auf das
Verbrauchsverhalten und insbesondere auf die Investition in energieeffiziente
Technik Einfluss nehmen.
Die Übersicht über
Verbrauchswerte kann Sensibilisierung für Klimaschutzthemen und breiter Akzeptanz
gegenüber künftiger Projekten in den Verbandsgemeinden fördern. Mit einer
Darstellung der Gebäudeindikatoren und –verbrauchswerte in Nutzungsclustern zur
direkten Vergleichbarkeit von Gebäuden werden zusätzliche Impulse gegeben.
Im Rahmen des
Energiecontrollings werden jährliche Energieberichte für die Verbandsgemeinden
mit konkreten Angaben über durchgeführte Maßnahmen, Potentiale und
Handlungsempfehlungen über weitere Aktivitäten von Klimamanagern erstellt.
Die Einführung
eines Energiecontrollings kann den Energieverbrauch im Durchschnitt um bis zu
15 % verringern.
·
Energetische Sanierung öffentlicher
Gebäude
Dokumentation
bestehender und laufender Sanierungsmaßnahmen.
In jeder
Verbandsgemeinde soll ein vorbildlich saniertes
öffentliches Gebäude beispielhaft für weitere Planungen herangezogen
werden und so Anstoßeffekte erzielen. Der Austausch über Erfahrungen und
konkrete Werte aus diesen Maßnahmen dient der stetigen Weiterentwicklung
innerhalb der Kommunen und übergreifend der ganzen Region. Vorab werden anhand
von Beispieldaten zur Veranschaulichung standardisierte Einsparpotenziale
erhoben und auf die gesamte Region hochgerechnet. Durch das Energiecontrolling
können hier neben Energie- und CO2-Einsparungen, die Sanierungsquote
und weitere technische Indikatoren erhoben werden.
·
Energieeffiziente Beleuchtung
Straßenbeleuchtung:
Anhand der Anzahl
der Leuchtpunkte in der Region und des durchschnittlichen Energieverbrauchs
einer Straßenlampe werden die Kosten für
Energieverbrauch, für Wartung und Instandhaltung sowie für Personal
erhoben. Mit Daten vom RWE und dem Deutschen Städte- und Gemeindebund können so
Werte für die Kreise und für die Gesamtregion ermittelt und Einsparungen durch
den Einsatz effizienter Beleuchtungstechnik dargestellt werden. Diese Daten
sollen stetig durch das Energiecontrolling erhoben und als Teil des
Energiemanagements gesteuert werden.
Büro- und Schulbeleuchtung:
Anhand allgemeiner
Durchschnittswerte werden Beleuchtungskosten bezogen auf m² und auf den Arbeitsplatz
berechnet dargestellt. Darauf können die Ersparnisse durch Investition in
effiziente Beleuchtung ermittelt werden. Mit diesen Werten kann dann stetig die
Veränderung, Einsparung und CO2 Reduktion fortgeschrieben werden.