Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 20

 

Beschluss VGR:

Der Verbandsgemeinderat erkennt das „Klimaschutzkonzept für die Region Trier“ an. Der Verbandsgemeinderat beabsichtigt die Umsetzung des Klimaschutzkonzeptes, der darin vorgestellten und für die eigene Kommune relevanten Projekte und Maßnahmen sowie die Einführung eines Klimaschutz-Controllings im Rahmen der eigenen Zuständigkeiten.

 

Die Verbandsgemeinde Obere Kyll wird die Energieagentur zur Umsetzung des Klimaschutzkonzeptes im Rahmen ihrer personellen Möglichkeiten unterstützen. Kosten für die Beschaffung von Softwareprogrammen oder sonstige Kosten werden von der Verbandsgemeinde Obere Kyll durch diesen Beitritt nicht übernommen.

 

Der Verbandsgemeinderat bestätigt, dass für die Umsetzung eines integrierten Klimaschutzkonzeptes kein eigener Antrag auf begleitende Beratung beim Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) in den vergangenen drei Jahren gestellt wurde. Aufgrund der Begrenzung der finanziellen Förderung der Energieagentur durch das BMU auf drei Jahre sowie der bevorstehenden Kommunal- und Verwaltungsreform tritt die Verbandsgemeinde Obere Kyll nur für den Zeitraum von der Beschlussfassung bis zum 31.12.2014 der Energieagentur Region Trier bei.

 


Sachverhalt:

 

Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) fördert im Rahmen des Programms „Förderung von Klimaschutzprojekten in sozialen, kulturellen und öffentlichen Einrichtungen im Rahmen der Klimaschutzinitiative“ die beratende Begleitung der Umsetzung von regionalen Klimaschutzmaßnahmen. Für dieses Programm können sich einzelne Gebietskörperschaften und Zusammenschlüsse solcher bewerben. Als Voraussetzung für die Bewerbung gilt jedoch die Existenz eines von dem Bewerber für sein Gebiet bereits erstellten Klimaschutzkonzepts. In diesem müssen die Klimaschutzmaßnahmen, die mit Hilfe der Klimaschutzmanager (fachliche Begleitung) im Zeitraum von drei Jahren umgesetzt werden sollen, beschrieben und durch die kommunalen Gremien als solche getragen werden.

 

Ein solches Klimaschutzkonzept ist von der Energieagentur Region Trier auf Basis des bereits im Herbst 2010 erstellten „Energieplans Region Trier“ erarbeitet worden. Das Konzept ist auf der Website der Energieagentur Region Trier www.energieagentur-region-trier.de als Download zur Ansicht eingestellt.

 

Für die Projektantragstellung beim BMU im Rahmen der o. g. Bundesklimaschutzinitiative wurde in der Region Trier, gemeinsam mit den kommunalen Gebietskörperschaften, nach Projekten gesucht, die einen besonderen Mehrwert für alle Gemeinden/Verbandsgemeinden/Städte darstellen. Im Rahmen einer Befragung aller Verbandsgemeinde- und Stadtverwaltungen der Region Trier wurden im Dezember 2010 vier gemeinsame regionale Projekte ausgearbeitet. Die Energieagentur Region Trier, die Landkreise der Region Trier und die Stadt Trier verfolgen nun das Ziel, für die beratende Begleitung der Umsetzung dieser durch die Verbandsgemeinden und Städte vorgeschlagenen Projekte sowie der übrigen im Klimaschutzkonzept dargestellten Maßnahmen einen Förderantrag beim BMU im Rahmen des Förderprogramms zur „Förderung von Klimaschutzprojekten in sozialen, kulturellen und öffentlichen Einrichtungen im Rahmen der Klimaschutzinitiative“ zu stellen. Aus diesem Förderprogramm kann die beratende fachliche Begleitung zur Umsetzung des Klimaschutzkonzeptes durch so genannte „Klimaschutzmanager“ gefördert werden. Mit Hilfe dieser Person/Personen werden die Kommunen bei der Realisierung der im Klimaschutzkonzept Region Trier beinhalteten Projekte fachlich unterstützt. Angestrebt wird somit die Einstellung von zwei „Klimaschutzmanagern“, die als beratende Begleitung Klimaschutzmaßnahmen in der gesamten Region Trier unterstützen und von allen Kommunen der Region Trier (in den Landkreisen Bernkastel-Wittlich, Trier-Saarburg, Kreis Vulkaneifel, Eifelkreis Bitburg-Prüm sowie von der Stadt Trier) angefragt werden können. Der Umfang der Bewilligung – also auch die Zahl der geförderten Personalstellen – hängt vom Ergebnis der Antragsprüfung durch das BMU ab. Die Umsetzung der Projekte selbst, z.B. Investitionen in Messtechnik, Bilanzierungssoftware oder Sanierungsmaßnahmen sowie der Einsatz vorhandener personeller Ressourcen wird nicht gefördert.

 

Das Klimaschutzkonzept für die Region Trier beinhaltet unterschiedliche Maßnahmen, die in der Region umgesetzt werden sollen. Die Verbandsgemeinde wird die Maßnahmen aus dem Klimaschutzkonzept realisieren, die unter ihren individuellen finanziellen Gegebenheiten und im Hinblick auf ihre sachlichen Bedarfe sinnvoll sind.

 

Mit der Zustimmung zum integrierten Klimaschutzkonzept der Region Trier entfällt für die Verbandsgemeinde die theoretische Möglichkeit, aus dem zurzeit gültigen Förderprogramm des BMU eine Beratung zum eigenen integrierten Klimaschutzkonzept zu beantragen. Eine Förderung der eigenen Teilprojekte aus dem o. g. Programm ist für die Verbandsgemeinde/Stadt jedoch jederzeit möglich.

 

Regelungen/Zustimmung durch die Landkreise, Städte und Verbandsgemeinden:

Das Klimaschutzkonzept soll innerhalb der Förderperiode regelmäßig überprüft und fortgeschrieben werden.

Die Frist zur Antragsstellung endete am 31.03.2011. Das Förderprogramm des BMU zur „Förderung von Klimaschutzprojekten in sozialen, kulturellen und öffentlichen Einrichtungen im Rahmen der Klimaschutzinitiative“ richtet sich insbesondere an Kommunen. Daher wurde der Antrag nicht durch die Energieagentur Region Trier selbst sondern seitens des Eifelkreis Bitburg-Prüm, im Namen der Landkreise Bernkastel-Wittlich, Trier-Saarburg, des Vulkaneifelkreises sowie der Stadt Trier eingereicht. Nach den Förderrichtlinien des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) bedarf das Klimaschutzkonzept der Zustimmung der Gremien der Gebietskörperschaften der Region Trier, damit eine flächendeckende regionale Förderung der begleitenden Beratung ermöglicht werden kann. Die Zustimmungserklärungen der kommunalen Gremien können jedoch bis zum voraussichtlich 31.05.2011 nachgereicht werden. Mit dem integrierten Klimaschutzkonzept für die Region Trier wird die Förderung der beratenden, fachlichen Begleitung (Klimaschutzmanagement) über einen Zeitraum von bis zu 3 Jahren beantragt. Die Umsetzung der im Klimaschutzkonzept dargestellten Projekte und Maßnahmen in den Kommunen erfolgt in dem geförderten Zeitraum in Zusammenarbeit mit diesen Klimaschutzmanagern. Anträge seitens der Kommunen auf Förderung zur Erstellung von liegenschaftsbezogenen Teilklimaschutzkonzepten und Unterstützung der Umsetzung aus dem Förderprogramm des BMU sind weiterhin jederzeit möglich.

 

Projekte:

Durch eine Befragung der Verbandsgemeindeverwaltungen der Region Trier wurden insbesondere folgende vier Projekte für das Klimaschutzkonzept vorgeschlagen, auf die sich die Arbeit der „Klimaschutzmanager“ im Wesentlichen konzentrieren soll. Im Klimaschutzkonzept Region Trier sind darüber hinaus weitere Maßnahmen und Projekte aufgeführt (zum Download unter www.energieagentur-region-trier.de), die ebenfalls vom Klimaschutzmanagement bearbeitet werden sollen, wenn die finanzielle Möglichkeit dazu besteht.

Schwerpunktmäßig sollen in Abstimmung mit den Gebietskörperschaften folgende Projekte im Rahmen der eigenen Zuständigkeit durch die Kommunen umgesetzt werden:

·         Energiecontrolling und Energiemanagement für Kommunen

Einführung von systematischen zentral organisierten und verwalteten Messungen und Dokumentationen der Energieverbräuche aller kommunalen Liegenschaften im Rahmen des Energiecontrollings in regelmäßigem Turnus. Gezielte Analyse der erhobenen Verbrauchsdaten durch das Energiemanagement. Erkenntnisgewinn über Schwankungen und Verbrauchsspitzen bezogen auf jede einzelne Liegenschaft. Darauf aufbauend kann die jeweilige Kommune mit dem Energiemanagement aktiv auf das Verbrauchsverhalten und insbesondere auf die Investition in energieeffiziente Technik Einfluss nehmen.

Die Übersicht über Verbrauchswerte kann Sensibilisierung für Klimaschutzthemen und breiter Akzeptanz gegenüber künftiger Projekten in den Verbandsgemeinden fördern. Mit einer Darstellung der Gebäudeindikatoren und –verbrauchswerte in Nutzungsclustern zur direkten Vergleichbarkeit von Gebäuden werden zusätzliche Impulse gegeben.

Im Rahmen des Energiecontrollings werden jährliche Energieberichte für die Verbandsgemeinden mit konkreten Angaben über durchgeführte Maßnahmen, Potentiale und Handlungsempfehlungen über weitere Aktivitäten von Klimamanagern erstellt.

Die Einführung eines Energiecontrollings kann den Energieverbrauch im Durchschnitt um bis zu 15 % verringern.

·         Energetische Sanierung öffentlicher Gebäude

Dokumentation bestehender und laufender Sanierungsmaßnahmen.

In jeder Verbandsgemeinde soll ein vorbildlich saniertes  öffentliches Gebäude beispielhaft für weitere Planungen herangezogen werden und so Anstoßeffekte erzielen. Der Austausch über Erfahrungen und konkrete Werte aus diesen Maßnahmen dient der stetigen Weiterentwicklung innerhalb der Kommunen und übergreifend der ganzen Region. Vorab werden anhand von Beispieldaten zur Veranschaulichung standardisierte Einsparpotenziale erhoben und auf die gesamte Region hochgerechnet. Durch das Energiecontrolling können hier neben Energie- und CO2-Einsparungen, die Sanierungsquote und weitere technische Indikatoren erhoben werden.

·         Energieeffiziente Beleuchtung

Straßenbeleuchtung:

Anhand der Anzahl der Leuchtpunkte in der Region und des durchschnittlichen Energieverbrauchs einer Straßenlampe werden die Kosten für  Energieverbrauch, für Wartung und Instandhaltung sowie für Personal erhoben. Mit Daten vom RWE und dem Deutschen Städte- und Gemeindebund können so Werte für die Kreise und für die Gesamtregion ermittelt und Einsparungen durch den Einsatz effizienter Beleuchtungstechnik dargestellt werden. Diese Daten sollen stetig durch das Energiecontrolling erhoben und als Teil des Energiemanagements gesteuert werden.

Büro- und Schulbeleuchtung:

Anhand allgemeiner Durchschnittswerte werden Beleuchtungskosten bezogen auf m² und auf den Arbeitsplatz berechnet dargestellt. Darauf können die Ersparnisse durch Investition in effiziente Beleuchtung ermittelt werden. Mit diesen Werten kann dann stetig die Veränderung, Einsparung und CO2 Reduktion fortgeschrieben werden.