Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 19

 

Beschluss Verbandsgemeinderat:

Nach eingehender Beratung beschließt der Verbandsgemeinderat die Betreuungsordnung gem. dem beigefügten Entwurf.

 

 


Sachverhalt:

In Absprache mit den Grundschulen in Lissendorf und Stadtkyll wurde das Betreuungsangebot nochmals konkret geprüft und angepasst. Nach derzeitigem Kenntnisstand ist davon auszugehen, dass in beiden Grundschulen 2 Gruppen eingerichtet werden müssen, da jeweils rund 30 Kinder an der betreuenden Grundschule teilnehmen. Insofern ist es nun auch notwendig, dass mehr Betreuungskräfte an den Grundschulen zum Einsatz kommen.

 

Derzeit gehen die Schulleitungen der Grundschulen davon aus, dass eine Betreuungskraft und ein FSJ’ler die Betreuung nachmittags abwickeln können. Insofern wurde von der Verwaltung eine Neukalkulation der Gebührensätze durchgeführt, welche im Rahmen der Sitzung eingehend erläutert wurde. Auf Grund der desolaten Haushaltslage der Verbandsgemeinde Obere Kyll und unter Berücksichtigung des Ganztagsangebotes an der Grundschule Jünkerath ist die Verwaltung der Auffassung, dass die Kosten für das Betreuungsangebot weitestgehend komplett durch Elternbeiträge unter Berücksichtigung der Zuschüsse des Landes RLP gedeckt werden müssen.

 

Im Rahmen dieser Neukonzeption besteht auch die Notwendigkeit, die Betreuungsordnung der Verbandsgemeinde Obere Kyll neu zu fassen. Ein Entwurf dieser Betreuungsordnung liegt als Anlage bei. In dieser Neufassung sind neben kleineren redaktionellen Änderungen, folgende Punkte neu geregelt worden:

-       Begrenzung des Betreuungsangebotes auf max. 2 Gruppen je Grundschule

-       Monatsbeiträge und nicht mehr pro Halbjahr, damit einhergehend flexiblere Regelung i. S. Auflösung Betreuung

-       Kostendeckende Finanzierung der Betreuung durch Zuschüsse und Elternbeiträge

-       Anpassung der Gebührensätze (Kalkulation) / Fälligkeiten

-       Wegfall der Ermäßigung / Sozialklausel