Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 9

Beschluss:

Der Werkausschuss beschließt nach eingehender Beratung, die geplante Photovoltaikanlage auf dem Betriebsgebäude Wasserwerk vorerst nicht zu errichten.


Sachverhalt:

Im Rahmen der Prüfung „erneuerbare Energien“ in den Betrieben der Werke umzusetzen, stellte sich das Dach des Betriebsgebäudes des Wasserwerks in Jünkerath mit seiner südwestlichen Ausrichtung zur Errichtung einer Photovoltaikanlage als grundsätzlich geeignet heraus. Daher wurde die Statik des Daches bezüglich der Errichtung einer solchen Anlage geprüft. Im Ergebnis ist die Errichtung unter der Voraussetzung, dass alle Belastungsannahmen der Altstatik stimmen, bei den Innenfeldern keine Bedenken gegen die Errichtung einer Photovoltaikanlage bestehen. Das bedeutet, dass man nur ca. 2/3 der etwa 130 m² großen südwestlich gelegenen Dachseite nutzen könnte. Um die Außenfelder zu nutzen, muss die Unterkonstruktion der Photovoltaikanlage oder die Pfetten der Randfelder verstärkt werden. Sinnvoll sei es - anstatt der vorhandenen Zementwellplatten - eine Metalleindeckung aus Trapezblech vorzusehen. Dabei können die vorhandenen Pfetten an den Außenfeldern verstärkt werden. Vorteil gegenüber Zementplatten ist die Gewichtsreduzierung von ca. 15 kg/m² sowie die Haltbarkeit der Dachfläche entsprechend der geplanten Photovoltaikanlage. Die Befestigung der Photovoltaikanlage auf neue Trapezbleche ist auch sicherer bezüglich Dichtigkeit der Dachfläche, weil bei Zementplatten nach einer Installation keine 100%ige Dichtheit gewährleistet werden kann.

 

Trotz dieser Mehraufwendungen kann nach einer durchgeführten Wirtschaftlichkeitsberechnung noch eine angemessene Eigenkapitalverzinsung erreicht werden, da ein großer Teil der erzeugten Strommenge auch gleichzeitig wieder verbraucht wird und dadurch eine Stromkostenersparnis erreicht werden kann, was günstiger ist, als den gesamten Strom ins öffentliche Netz einzuspeisen. Allerdings wird bereits wieder für Mitte des Jahres angekündigt, die Einspeisevergütungen für Solarstrom aus PV-Anlagen bis zu 15 % zu senken.

 

Die zur Finanzierung dieser Maßnahme geplante Kreditaufnahme wurde von der Kommunalaufsicht nicht genehmigt. Andere Finanzierungsmöglichkeiten bestehen in diesem Wirtschaftsjahr nicht.