Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 10

Beschluss:

Der Werkausschuss beschließt der Gesellschaft für angewandte Geo- und Ingenieurwissenschaften Wasser und Boden GmbH, 56154 Boppard-Buchholz, den Auftrag für die hydrologischen Erkundungsmaßnahmen gemäß den Preisen deren Angebots über 15.120 € zu erteilen. Weiterhin wird die Werkleitung ermächtigt, einen Auftrag für eine Kernbohrung an eine Fachfirma zu vergeben.


Sachverhalt:

Der Werkausschuss hatte in der Sitzung am 22.10.2010 beschlossen, der Gesellschaft für angewandte Geo- und Ingenieurwissenschaften Wasser und Boden GmbH, 56154 Boppard-Buchholz, den Auftrag für die Fachtechnische Abgrenzung des Wasserschutzgebietes für den Tiefbrunnen „Im Suhr“ in Birgel zu erteilen. Im Rahmen dieses Auftrages sollen auch die Ursachen für die im vergangenen Jahr festgestellte Verkeimung des Grundwassers dieses Brunnens festgestellt werden. Im Rahmen einer Präsentation stellte Herr Justen vom Büro Wasser und Boden GmbH die bisherigen Ergebnisse seiner Arbeit hinsichtlich der Ursachenermittlung der Rohwasserbelastung des Brunnens vor. Als Fazit lässt sich hierbei folgendes festhalten:

Das Brunnenbauwerk ist in einem technisch guten Zustand (Inspektion vom Mai 2010). Die

Rohwasserbelastung ist auf Vorgänge im näheren Umfeld des Brunnens zurückzuführen. Als

mögliche Einträge ins Grundwasser kommen in Betracht:

  • Eintrag aus der Landwirtschaft (z. B. Nitrat, Chlorid),
  • Eintrag von Oberflächenwässern über die Entwässerungsgräben und Felddrainagen,
  • Eintrag von Oberflächenwässern der B 421,
  • Eintrag von Oberflächenwässern bei Hochwasser.

 

Herr Justen empfiehlt die Durchführung von Maßnahmen zur Verbesserung des Grundwasserschutzes in Form der Ableitung von Flurdrainagen und der Straßenentwässerung sowie der Abdichtung der Entwässerungsgräben im Einzugsgebiet des Brunnens. Voraussetzung hierfür ist die Kenntnis über die Ausdehnung des Einzugsgebietes. Hierzu wurde ein hydrogeologisches Modell erarbeitet, das noch durch die Einrichtung von einigen Grundwassermessstellen verifiziert werden muss. Für die Einrichtung von 4 Messstellen (Rammpegel) hat das Büro Wasser und Boden GmbH ein Angebot abgegeben, dass mit einem voraussichtlichen Kostenaufwand von 15.120 € abschließt. Hierin inbegriffen sind neben der Einrichtung der Rammpegel, die fachtechnische Betreuung der Einrichtung der Trockenkernbohrung, die technische Ausrüstung der Messstellen und Kontrolle des Messbetriebs für 8 Messsonden sowie die Erstellung eines Wasserrechtsantrages zur Durchführung der Bohrarbeiten. Zusätzlich muss noch eine Grundwassermessstelle über eine Kernbohrung angelegt werden. Diese muss durch eine Fachfirma ausgeführt werden und wird voraussichtlich etwa 8.000 € kosten. Mit diesem Vorschlag können die Kosten für die hydrologischen Erkundungsmaßnahmen, wie er dem Beschluss des Werkausschusses vom 22.10.2010 zugrundelag, mehr als halbiert werden.