Sitzung: 31.03.2011 Verbandsgemeinderat
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 12, Nein: 2, Enthaltung: 2, Sonderinteresse: 0
Vorlage: 1-049/2011/01-016
Beschluss:
Der Verbandsgemeinderat beschließt, dass die
Gebietsstruktur der Verbandsgemeinde Obere Kyll bis spätestens zur Kommunalwahl
im Jahre 2014 im Sinne des Landesgesetzes über die Grundsätze der Kommunal- und
Verwaltungsreform verbessert werden soll.
Die hierzu erforderlichen Beschlüsse und Anhörungen
sollen bis spätestens zum 30.06.2012 erfolgen, wobei der Beschluss des
Verbandsgemeinderates bis zum Ende des Jahres 2011 gefasst werden soll.
Die Verwaltung wird in Zusammenarbeit mit
dem Arbeitskreis Kommunal- und Verwaltungsreform, welcher einvernehmlich durch
die Fraktionen besetzt worden ist, beauftragt, die erforderlichen weiteren Schritte
durchzuführen.
Sachverhalt:
Das Land Rheinland-Pfalz hat am 28. September 2010 das Landesgesetz
über die Grundsätze der Kommunal- und Verwaltungsreform (KomVwRGrG) erlassen.
Ziel ist es, langfristig die eigenen Aufgaben in hoher fachlicher
Qualität sowohl wirtschaftlich als auch bürger-, sach- und ortsnah
wahrzunehmen. Zu diesem Zweck sollen Aufgabenzuständigkeiten verändert und die
Leistungsfähigkeit, die Wettbewerbsfähigkeit und die Verwaltungskraft der
Verbandsgemeinden im Interesse einer bestmöglichen Daseinsvorsorge für die Bürgerinnen
und Bürger durch Gebietsänderungen verbessert werden. Der Freiwilligkeit
gebietlicher Veränderungen wird hierbei der Vorrang eingeräumt (vgl. § 1
KomVwRgrG). Hiernach soll in Verbandsgemeinden mit weniger als 12.000
Einwohnern und 15 Ortsgemeinden bis zur Kommunalwahl im Jahre 2014 die
Gebietsstruktur verbessert werden.
Die Möglichkeiten der Gebietsstrukturveränderung ergeben sich aus § 2
Absatz 4 des Landesgesetzes zur Kommunal- und Verwaltungsreform:
"Verbandsfreie Gemeinden und
Verbandsgemeinden sollen mit benachbarten verbandsfreien Gemeinden und
Verbandsgemeinden desselben Landkreises zusammengeschlossen werden.
Eine Ausnahme von Satz 1 kann zugelassen werden, vor allem wenn innerhalb desselben
Landkreises ein Zusammenschluss zu einer verbandsfreien Gemeinde oder
Verbandsgemeinde mit einer ausreichenden Leistungsfähigkeit,
Wettbewerbsfähigkeit und Verwaltungskraft nicht möglich ist.
Ferner können im
Ausnahmefall die
Ortsgemeinden einer Verbandsgemeinde in mehrere andere Verbandsgemeinden eingegliedert,
die Ortsgemeinden einer Verbandsgemeinde und die Ortsgemeinden mehrerer anderer
Verbandsgemeinden zu einer neuen Verbandsgemeinden zusammengeschlossen sowie
eine Ortsgemeinde aus einer Verbandsgemeinde ausgegliedert und in eine andere
Verbandsgemeinde eingegliedert werden."
Bei einem Zusammenschluss sollen vor allem die Erfordernisse der
Raumordnung, landschaftliche und topografische Gegebenheiten, die öffentliche
Verkehrsinfrastruktur, die Wirtschaftsstruktur und historische und religiöse
Bindungen und Beziehungen berücksichtigt werden.
Im Fall von freiwilligen Gebietsänderungen sind Beschlüsse der
betroffenen Verbandsgemeinden und der Ortsgemeinden erforderlich, mit denen
übereinstimmend der Wille zu dieser freiwilligen Gebietsänderung erklärt wird. Bei
Gebietsänderungen, die sich über verschiedene Landkreise erstrecken, sind
zusätzlich vorher die betroffenen Landkreise zu hören. Die Beschlussfassungen
und die erforderlichen Anhörungen sind bei freiwilligen Gebietsänderungen bis
spätestens zum 30. Juni 2012 durchzuführen.
Da die Verbandsgemeinde Obere Kyll weniger als 10.000 Einwohner und 14
Ortsgemeinden hat, soll die Gebietsstruktur dieser Verbandsgemeinde bis zur
Kommunalwahl 2014 verbessert werden. Ziel der Verwaltung ist es, den
grundsätzlichen Fusionsbeschluss bis Ende des Jahres 2011 zu erreichen. Daher
schlägt die Verwaltung vor, bereits jetzt einen Grundsatzbeschluss zu fassen.
Antrag FWG-Fraktion:
Die Verwaltung
wird beauftragt die Bürger über die Gebietsreform zu informieren. Erste
Gespräche sollen mit der VG Hillesheim erfolgen, dort sollte ebenfalls eine
Information über das Mitteilungsblatt erfolgen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
beschlossen mehrheitlich beschlossen
Ja:__6__ Nein:__10__
Enthaltung:____ Sonderinteresse:____