Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 2, Enthaltungen: 2, Befangen: 0

Beschluss:

 

Der Verbandsgemeinderat beschließt, dass die Gebietsstruktur der Verbandsgemeinde Obere Kyll bis spätestens zur Kommunalwahl im Jahre 2014 im Sinne des Landesgesetzes über die Grundsätze der Kommunal- und Verwaltungsreform verbessert werden soll.

 

Die hierzu erforderlichen Beschlüsse und Anhörungen sollen bis spätestens zum 30.06.2012 erfolgen, wobei der Beschluss des Verbandsgemeinderates bis zum Ende des Jahres 2011 gefasst werden soll.

 

Die Verwaltung wird in Zusammenarbeit mit dem Arbeitskreis Kommunal- und Verwaltungsreform, welcher einvernehmlich durch die Fraktionen besetzt worden ist, beauftragt, die erforderlichen weiteren Schritte durchzuführen.

 


Sachverhalt:

Das Land Rheinland-Pfalz hat am 28. September 2010 das Landesgesetz über die Grundsätze der Kommunal- und Verwaltungsreform (KomVwRGrG) erlassen.

 

Ziel ist es, langfristig die eigenen Aufgaben in hoher fachlicher Qualität sowohl wirtschaftlich als auch bürger-, sach- und ortsnah wahrzunehmen. Zu diesem Zweck sollen Aufgabenzuständigkeiten verändert und die Leistungsfähigkeit, die Wettbewerbsfähigkeit und die Verwaltungskraft der Verbandsgemeinden im Interesse einer bestmöglichen Daseinsvorsorge für die Bürgerinnen und Bürger durch Gebietsänderungen verbessert werden. Der Freiwilligkeit gebietlicher Veränderungen wird hierbei der Vorrang eingeräumt (vgl. § 1 KomVwRgrG). Hiernach soll in Verbandsgemeinden mit weniger als 12.000 Einwohnern und 15 Ortsgemeinden bis zur Kommunalwahl im Jahre 2014 die Gebietsstruktur verbessert werden.

 

Die Möglichkeiten der Gebietsstrukturveränderung ergeben sich aus § 2 Absatz 4 des Landesgesetzes zur Kommunal- und Verwaltungsreform:

"Verbandsfreie Gemeinden und Verbandsgemeinden sollen mit benachbarten verbandsfreien Gemeinden und Verbandsgemeinden desselben Landkreises zusammengeschlossen werden.

Eine Ausnahme von Satz 1 kann zugelassen werden, vor allem wenn innerhalb desselben Landkreises ein Zusammenschluss zu einer verbandsfreien Gemeinde oder Verbandsgemeinde mit einer ausreichenden Leistungsfähigkeit, Wettbewerbsfähigkeit und Verwaltungskraft nicht möglich ist.

Ferner können im Ausnahmefall die Ortsgemeinden einer Verbandsgemeinde in mehrere andere Verbandsgemeinden eingegliedert, die Ortsgemeinden einer Verbandsgemeinde und die Ortsgemeinden mehrerer anderer Verbandsgemeinden zu einer neuen Verbandsgemeinden zusammengeschlossen sowie eine Ortsgemeinde aus einer Verbandsgemeinde ausgegliedert und in eine andere Verbandsgemeinde eingegliedert werden."

 

Bei einem Zusammenschluss sollen vor allem die Erfordernisse der Raumordnung, landschaftliche und topografische Gegebenheiten, die öffentliche Verkehrsinfrastruktur, die Wirtschaftsstruktur und historische und religiöse Bindungen und Beziehungen berücksichtigt werden.

 

Im Fall von freiwilligen Gebietsänderungen sind Beschlüsse der betroffenen Verbandsgemeinden und der Ortsgemeinden erforderlich, mit denen übereinstimmend der Wille zu dieser freiwilligen Gebietsänderung erklärt wird. Bei Gebietsänderungen, die sich über verschiedene Landkreise erstrecken, sind zusätzlich vorher die betroffenen Landkreise zu hören. Die Beschlussfassungen und die erforderlichen Anhörungen sind bei freiwilligen Gebietsänderungen bis spätestens zum 30. Juni 2012 durchzuführen.

 

Da die Verbandsgemeinde Obere Kyll weniger als 10.000 Einwohner und 14 Ortsgemeinden hat, soll die Gebietsstruktur dieser Verbandsgemeinde bis zur Kommunalwahl 2014 verbessert werden. Ziel der Verwaltung ist es, den grundsätzlichen Fusionsbeschluss bis Ende des Jahres 2011 zu erreichen. Daher schlägt die Verwaltung vor, bereits jetzt einen Grundsatzbeschluss zu fassen.

 

Antrag FWG-Fraktion:

Die Verwaltung wird beauftragt die Bürger über die Gebietsreform zu informieren. Erste Gespräche sollen mit der VG Hillesheim erfolgen, dort sollte ebenfalls eine Information über das Mitteilungsblatt erfolgen.

 

Abstimmungsergebnis:           einstimmig beschlossen      mehrheitlich beschlossen

 

Ja:__6__  Nein:__10__  Enthaltung:____  Sonderinteresse:____