Beschluss:

Nach eingehender Beratung beschließt der Werkausschuss der Gesellschaft für angewandte Geo- und Ingenieurwissenschaften Wasser und Boden GmbH, 56154 Boppard-Buchholz, den Auftrag für die Fachtechnische Abgrenzung des Wasserschutzgebietes für den Tiefbrunnen „Im Suhr“ in Birgel auf der Grundlage des Angebotes vom 29.09.2010 über eine Angebotssumme in Höhe von 16.485 € netto zu erteilen. Aus dem Auftrag sollen die hydrologischen Erkundungsmaßnahmen ausgenommen werden, sodass sich eine Auftragssumme in Höhe von 8.985,00 € ergibt.

 

Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen 6      Nein-Stimmen 4      Enthaltungen 0      Sonderinteresse 0

 

 

Ausschussmitglied Ewald Hansen beantragt den Tagesordnungspunkt 1 Jahr zu vertagen.

 

Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen 4      Nein-Stimmen 5      Enthaltungen 1      Sonderinteresse 0


Sachverhalt:

Aus Anlass der Mitte August 2010 festgestellten Verkeimung des Trinkwassers im Pumpwerk Birgel wurde festgestellt, dass das Rohwasser des Tiefbrunnens „Im Suhr“ in Birgel mikrobiell belastet war. Mit der Ursachenfindung der Verkeimung wurde die Gesellschaft für angewandte Geo- und Ingenieurwissenschaften Wasser und Boden GmbH, Am Heidepark 6, 56154 Boppard-Buchholz, von der Werkleitung beauftragt. Der Tiefbrunnen wurde vom Netz genommen.

 

In einer ersten Stellungnahme gelangt das beauftragte Büro zu dem Ergebnis, dass die Verkeimung des Rohwassers im Brunnen Suhr auf einen Eintrag von Oberflächenwässern bzw. oberflächennahem Grundwasser in den Brunnen schließen lässt, der vermutlich aus dem Graben- bzw. Entwässerungssystem der in der Nähe des Brunnens verlaufenden  Bundesstraße (B 421) herrührt.

 

Am 01.09.2010 fand dann ein Ortstermin statt, an dem Vertreter der Struktur- und Genehmigungsdirektion Trier, des Gesundheitsamtes Daun und dem Landesbetrieb Mobilität, Gerolstein, teilnahmen. Dabei stellte sich heraus, dass in den offenen Graben am Bahndamm weitere Einleitungen aus dem Bahnkörper bzw. den dahinter befindlichen Drainagen erfolgen. Daher könnte ein Eintrag von belasteten Oberflächenwässern aus den überwiegend landwirtschaftlich genutzten Flächen jenseits des Bahndammes erfolgen, ebenso wie aus dem Einzugsbereich des tiefen offenen Grabens, der entlang des Radweges in Richtung Crumps Mühle führt.

 

Im Rahmen der Straßenplanung zu der im kommenden Jahr geplanten Sanierung der Bundesstraße soll die vorhandene Straßenentwässerung gemäß den Vorgaben der betreffenden Richtlinien ausgebaut werden, welche die erforderlichen Schutzmaßnahmen für Wasserschutzgebiete berücksichtigt. Im Vorfeld ist allerdings zu klären, wie weit die Ableitung des Straßenwassers im Süden bzw. Norden des Brunnens erfolgen muss. Diesbezüglich sollen die Werke im Vorgriff auf die im Juni 2013 auslaufende Rechtsverordnung für das Wasserschutzgebiet Birgel eine hydrogeologische Abgrenzung des Einzugsgebietes des Brunnens Suhr erstellen lassen.

 

Hierzu hat die Firma Wasser und Boden GmbH am 16.09.2010 ein Angebot vorgelegt, dass allerdings lediglich Leistungen für die Grundlagenermittlung enthält (Angebotssumme voraussichtlich 3.570 € netto). Da auf dieser Basis noch keine verlässliche Aussage über eine Abgrenzung des Wasserschutzgebietes möglich ist, hat die Werkleitung weitere Leistungen für Hydrogeologische Erkundungsmaßnahmen und eines fachtechnischen Gutachtens zur Abgrenzung angefragt. Die Kosten belaufen sich insgesamt einschließlich des örtlichen Abgrenzungstermins mit den Trägern öffentlicher Belange auf voraussichtlich 16.485 € netto. Hinzu kommen die Kosten für die Errichtung von zwei zusätzlichen Grundwassermessstellen, um den Zustrombereich des Brunnens „Im Suhr“ besser abschätzen zu können. Diese belaufen sich voraussichtlich auf ca. 40.000 €.