Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 4, Nein: 3

 

Beschluss:

Nach ausführlicher Diskussion beschließt der Ortsgemeinderat:

 

 keine Änderungen der Realsteuerhebesätze und der Hundesteuer für das Haushaltsjahr 2011 vorzunehmen.

 

 folgende Änderungen der Realsteuerhebesätze und der Hundesteuer für das Haushaltsjahr 2011 vorzunehmen:

 

Anhebung des Hebesatzes der Grundsteuer B auf 338 v. H. Ansonsten werden keine Änderungen vorgenommen.


Sachverhalt:

Die Kommunalaufsicht hat im letzten und auch in diesem Jahr anlässlich der Genehmigung verschiedener Haushaltssatzungen verbandsangehöriger Gemeinden und in Gesprächen mit der Verwaltung sehr deutlich darauf hingewiesen, dass – zumindest in den Gemeinden mit unausgeglichenen Haushalten – eine Anhebung der Realsteuerhebesätze (Grundsteuer A und Grundsteuer B sowie Gewerbesteuer) ab dem Haushaltsjahr 2011 als Maßnahme zur Verbesserung der Ertragssituation Voraussetzung für die Genehmigung der Haushalte sein wird.

 

Zudem ist eine Änderung des Landesfinanzausgleichsgesetzes, welches maßgebliche Regelungen für den kommunalen Finanzausgleich und die Erhebung der Kreis- und Verbandsgemeindeumlage trifft, bereits im Gesetzgebungsverfahren und soll zum Beginn des Haushaltsjahres 2011 in Kraft getreten sein. Darin ist eine Anhebung der Nivellierungssätze der Grundsteuer A von bisher 269 v. H. auf dann 285 v. H. und der Grundsteuer B von bisher 317 v. H. auf dann 338 v. H. beabsichtigt. Der Nivellierungssatz bei der Gewerbesteuer von zurzeit 352 v. H. bleibt unverändert.

Mit Blick auf die derzeitigen Hebesätze der Ortsgemeinde Scheid führt diese Gesetzesänderung dazu, dass bei der Grundsteuer B die Erträge vollständig bei der Ermittlung der Kreis- und Verbandsgemeindeumlage und des übrigen kommunalen Finanzausgleichs berücksichtigt werden, mit der Folge, dass die Ortsgemeinde Scheid ohne Anhebung des Hebesatzes der Grundsteuer B Ertragsverluste hinnehmen muss.

 

Aus den vorstehenden Gründen ist daher eine Überprüfung der Realsteuerhebesätze angezeigt.

Die beigefügten Übersichten (Anlagen 1 bis 5) bilden einerseits die aktuelle Situation (Hebesätze der Realsteuern je Gemeinde, Realsteuererträge je Gemeinde) und andererseits die Auswirkungen verschiedener (willkürlich gewählter) Anhebungsvarianten für alle Ortsgemeinden der Verbandsgemeinde Obere Kyll ab. Dabei wird unterschieden zwischen dem Mehrertrag insgesamt und dem Mehrertrag, der unangetastet vom kommunalen Finanzausgleich der Ortsgemeinde verbleibt, wobei der Nivellierungssatz bei der Gewerbesteuer (siehe Anlage 5) unverändert bleibt, sodass Mehrerträge durch Hebesatzanhebungen, mit Ausnahme der Gewerbesteuerumlage, vollständig bei der Ortsgemeinde verblieben.

 

 

Zur Verbesserung der Ertragssituation der Ortsgemeinde Scheid sollte neben den Realsteuerhebesätzen auch die Hundesteuer überprüft werden.

Anlagen 6 und 7 geben einen Überblick über die aktuellen Hundesteuersätze in allen Ortsgemeinden der Verbandsgemeinde Obere Kyll einschließlich der Ertragssteigerungen bei verschiedenen Anpassungsvarianten.

 

Die separate Beratung und Entscheidung, also nicht wie üblich im Rahmen der Haushaltssatzung, ist vorgesehen und sinnvoll, damit dies bei der Erstellung des Haushaltsplanentwurfes für das Haushaltsjahr 2011 bereits von vornherein berücksichtigt werden kann.