Sitzung: 29.09.2010 Ortsgemeinderat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 7
Vorlage: 3/570/2010/12
Beschluss:
Nach eingehender Beratung beschließt der Ortsgemeinderat für das laufende Jahr 2010 keine Vorausleistungen auf den wiederkehrenden Ausbaubeitrag zu erheben.
Sachverhalt:
Der Vorsitzende unterrichtete den
Ortsgemeinderat darüber, dass die Ortsgemeinde aufgrund
§ 8 Ausbaubeitragssatzung berechtigt ist, ab Beginn des Erhebungszeitraumes
Vorausleistungen auf wiederkehrende Ausbaubeiträge bis zur Höhe der
voraussichtlichen Beitragshöhe für das laufende Jahr zu erheben.