Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 7

Beschluss:

Nach eingehender Beratung beschließt der Ortsgemeinderat für das laufende Jahr 2010 keine Vorausleistungen auf den wiederkehrenden Ausbaubeitrag zu erheben.


Sachverhalt:

Der Vorsitzende unterrichtete den Ortsgemeinderat darüber, dass die Ortsgemeinde aufgrund
§ 8 Ausbaubeitragssatzung berechtigt ist, ab Beginn des Erhebungszeitraumes Vorausleistungen auf wiederkehrende Ausbaubeiträge bis zur Höhe der voraussichtlichen Beitragshöhe für das laufende Jahr zu erheben.