Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 10

Beschluss:

Nach eingehender Beratung beschließt der Ortsgemeinderat, dass § 21 Abs. 5 Satz 2 der Geschäftsordnung des Ortsgemeinderates Hallschlag, folgende neue Fassung erhält:

 

„Die in Absatz 1 Bezeichneten können in jeder Einwohnerfragestunde nur jeweils zwei Fragen stellen; eine Zusatzfrage zu dem vorherigen Sachverhalt ist zugelassen.“

 

 


Sachverhalt:

In der Sitzung des Ortsgemeinderates am 08.07.2010 hat sich der Ortsgemeinderat bereits darüber verständigt, dass zukünftig im Rahmen der Einwohnerfragestunde zwei Fragen nebst einer Zusatzfrage je Einwohner zugelassen werden sollen.

 

Für diese Anpassung ist jedoch eine Änderung der Geschäftsordnung notwendig. Vorliegend wäre eine Änderung des § 21 Abs. 5 Satz 2 der Geschäftsordnung notwendig. Dieser müsste folgende neue Fassung erhalten:

„Die in Absatz 1 Bezeichneten können in jeder Einwohnerfragestunde nur jeweils zwei Fragen stellen; eine Zusatzfrage zu dem vorherigen Sachverhalt ist zugelassen.“

 

Diesem Beschlussauszug liegt der Auszug des § 21 der Geschäftsordnung in geänderter Fassung zur Kenntnis bei.