Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 13

Sachverhalt:

Gemäß der Zweckvereinbarung zwischen der Ortsgemeinden Jünkerath und den Ortsgemeinden Esch, Feusdorf, Gönnersdorf und Schüller ist es notwendig, dass das Einvernehmen zu Maßnahmen, welche finanzielle Auswirkungen auf die anderen Ortsgemeinden haben, hergestellt wird.

 

Leider wurde es von Seiten der Verwaltung versäumt dieses Einvernehmen im Rahmen der Planung bereits herzustellen, so dass erst 26.05.2010 diesen Jahres ein Termin mit allen Ortsbürgermeistern stattgefunden hat.

 

Im Rahmen dieses Termins waren die anderen Ortsgemeinden mit der Maßnahme in der Form noch nicht einverstanden und baten vor einer abschließenden Entscheidung um Prüfung von verschiedenen Punkten:

-       Ist das Raumkonzept in dieser Form tatsächlich notwendig?

-       Besteht nicht die Möglichkeit den Kindergarten Esch für eine Gruppe zu nutzen?

-       Besteht anderweitig eine Möglichkeit die U3 Kinder betreuen zu lassen?

-       Ist auch zukünftig von 4 Gruppen im Kindergarten Jünkerath auszugehen?

 

Urlaubsbedingt fand erst am 23.08.2010 ein Gespräch der Verwaltung mit der Kommunalaufsicht und den Jugendamt der Kreisverwaltung Vulkaneifel statt.

 

Im Rahmen dieses Termins wurden die verschiedenen Punkte zunächst erörtert. Dabei bleibt festzuhalten, dass ein Kindergarten an 2 Standorten sehr kritisch gesehen wird. Des weiteren wurde erläutert, dass es für das Raumkonzept keine festen Vorgaben gibt, wie bei der Schulbaurichtlinie. Insofern findet derzeit aber noch eine baufachliche Prüfung durch die Bauabteilung der Kreisverwaltung Vulkaneifel statt. Dieser Verfahrensschritt ist notwendig geworden, da der Rechnungshof Rheinland-Pfalz das Fehlen dieser baufachliche Prüfung im Verfahren Kindergarten Gerolstein moniert hat. Diese Prüfung sollte grds. schon abgeschlossen sein. Nach Rücksprache mit der Kreisverwaltung wurde jedoch mitgeteilt, dass diese leider noch nicht abgeschlossen werden konnte. Zu der Gruppenanzahl bleibt festzuhalten, dass die Gruppengröße auf 15 Kinder reduziert werden soll, so dass das Jugendamt auch bei sinkender Kinderzahl davon auszugeht, dass langfristig 4 Gruppen im Kindergarten Jünkerath vorzuhalten sind.

 

Des Weiteren informierte die Kommunalaufsicht darüber, dass Sie eine negative kommunalaufsichtliche Stellungnahme abgegeben hat. Aus diesem Grunde ist ein Verfahren nach dem § 18 Landesfinanzausgleichsgesetz (LFAG) durchzuführen, welches von dem Landesjugendamt Trier abzuwickeln ist. Auf Nachfrage beim Landesjugendamt wurde uns mitgeteilt, dass dieses Verfahren noch nicht abgeschlossen sei. Es ist insofern zu Verzögerungen gekommen, da sie erstmals ein solches Verfahren durchführen muss.

 

Bzgl. des weiteren Vorgehens ist nun angedacht, die abschließende baufachliche Stellungnahme der Kreisverwaltung abzuwarten und sodann ein weiterer Termin mit allen Ortsgemeinden anzustreben, in dem die o. g. Punkte auch nochmals erörtert werden. Des Weiteren ist auch der Ausgang des Verfahrens nach § 18 LFAG abzuwarten, bevor mit der Baumaßnahme fortgefahren werden kann.

 

Der Verwaltung ist bekannt, dass diese Situation für die Ortsgemeinde Jünkerath sehr unbefriedigend ist, ein Fortgang der Maßnahme ist auf Grund der gesetzlichen Vorgaben jedoch erst nach Abstimmung der v. g. Probleme möglich.