Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 5, Befangen: 1

Beschluss:

 

Der Ortsgemeinderat erteilt das gemeindliche Einvernehmen zum o.g. Bauvorhaben.


Sachverhalt:

 

Der/die Eigentümer*in der Parzelle Flur 12 Nr. 11/1 (Weiherstr. 3) hat/haben einen Antrag auf Baugenehmigung zum Neubau eines Wohnhauses mit Carport auf vorgenannter Parzelle gestellt.

Das Einvernehmen der Gemeinde darf nur aus den sich aus den §§ 31, 33, 34 und 35 ergebenden Gründen versagt werden. Bei Sichtung der Planungsunterlagen sind keine ablehnenden Gründe zu erkennen.