Beschluss:
Der
Ortsgemeinderat erteilt das gemeindliche Einvernehmen zum o.g. Bauvorhaben.
Sachverhalt:
Der/die
Eigentümer*in der Parzelle Flur 12 Nr. 11/1 (Weiherstr. 3) hat/haben einen
Antrag auf Baugenehmigung zum Neubau eines Wohnhauses mit Carport auf
vorgenannter Parzelle gestellt.
Das
Einvernehmen der Gemeinde darf nur aus den sich aus den §§ 31, 33, 34 und 35
ergebenden Gründen versagt werden. Bei Sichtung der Planungsunterlagen sind
keine ablehnenden Gründe zu erkennen.