Sitzung: 15.04.2024 Ortsgemeinderat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 15
Vorlage: 1-0765/24/22-038
Beschluss:
Der
Ortsgemeinderat nimmt die Zuwendung unter der Wertgrenze zur Kenntnis:
Art der Zuwendung |
Zuwendungsgeber |
Eingang der Zuwendung |
Umfang der Zuwendung |
Zuwendungszweck |
Geldspende |
Camp Tannenhof Inh. Friedrich Arleth Bahnhofstraße 13 54587 Lissendorf |
03.01.2024 |
100,00 € |
Heimatpflege Lissendorf |
Dem Ortsgemeinderat ist bekannt, dass
die oben aufgeführte Spende „Heimatpflege Lissendorf“ in Höhe von 100,00 € an
die Karnevalsinteressengemeinschaft Lissendorf-Birgel weitergeleitet wird.
Sachverhalt:
Die Annahme und Einwerbung von
Sponsoringleistungen, Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen bedarf
nach § 94 Absatz 3 GemO der Genehmigung durch den Gemeinderat, wobei die
genannte Vorschrift erst dann Anwendung findet, wenn die Zuwendung im
Einzelfall eine Wertgrenze von 100,00 € übersteigt.
Zur Wahrung des Transparenzgebotes
erfolgt die Beratung über die Genehmigung solcher Zuwendungen grundsätzlich in
öffentlicher Sitzung, es sei denn, dass der Geber aus berechtigtem Interesse um
vertrauliche Behandlung seines Namens gebeten hat.