Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 15

Beschluss:

 

Der Ortsgemeinderat nimmt die Zuwendung unter der Wertgrenze zur Kenntnis:

 

Art der

Zuwendung

Zuwendungsgeber

Eingang der

Zuwendung

Umfang der Zuwendung

Zuwendungszweck

Geldspende

Camp Tannenhof

Inh. Friedrich Arleth

Bahnhofstraße 13

54587 Lissendorf

03.01.2024

100,00 €

Heimatpflege

Lissendorf

 

Dem Ortsgemeinderat ist bekannt, dass die oben aufgeführte Spende „Heimatpflege Lissendorf“ in Höhe von 100,00 € an die Karnevalsinteressengemeinschaft Lissendorf-Birgel weitergeleitet wird.


Sachverhalt:

 

Die Annahme und Einwerbung von Sponsoringleistungen, Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen bedarf nach § 94 Absatz 3 GemO der Genehmigung durch den Gemeinderat, wobei die genannte Vorschrift erst dann Anwendung findet, wenn die Zuwendung im Einzelfall eine Wertgrenze von 100,00 € übersteigt.

 

Zur Wahrung des Transparenzgebotes erfolgt die Beratung über die Genehmigung solcher Zuwendungen grundsätzlich in öffentlicher Sitzung, es sei denn, dass der Geber aus berechtigtem Interesse um vertrauliche Behandlung seines Namens gebeten hat.