Sitzung: 10.04.2024 Bau- und Umweltausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 7
Vorlage: 2-0786/24/15-104
Beschluss:
Der Bau- und Umweltausschuss
beschließt, den Auftrag für die geophysikalische Prospektion nach
archäologischen Resten sowie die Auswertung der erhobenen Daten aus der
Archäologie für Kampfmittel an Bieter Nr. 2 – Posselt & Zickgraf
Prospektion aus Marburg zum Angebotspreis von 3.264,29 € zu vergeben. Im Rahmen
dieser Auftragserteilung entfällt die Durchführung einer Luftbildauswertung
nach Kampfmitteln im weiteren Verfahren.
Sachverhalt:
Im Rahmen der frühzeitigen Offenlage
des Bebauungsplans "Auf der Schlack" hat die Generaldirektion
Kulturelles Erbe (GDKE) eine Stellungnahme eingereicht, die von besonderer
Relevanz für das weitere Vorgehen ist. Gemäß der Stellungnahme der GDKE sind im
Geltungsbereich der Planung mehrere Fundstellen verzeichnet. Konkret handelt es
sich um die bekannte Burgwüstung von Hillesheim sowie eine römerzeitliche
Fundstelle östlich des Plangebiets. Die GDKE weist darauf hin, dass aus
Ortsakten bauliche Strukturen und Siedlungsfunde, wie Dachziegel, bekannt sind,
sodass nicht ausgeschlossen werden kann, dass sich diese Fundstelle bis in das
Plangebiet erstreckt. Aufgrund der geplanten Bodeneingriffe, die zu einer
Zerstörung der archäologischen Hinterlassenschaften führen könnten, hat die
GDKE das Vorhaben vorläufig abgelehnt. Ein Gesprächstermin wurde daher
vereinbart, um die näheren Umstände und das weitere Vorgehen zu besprechen.
Dieser fand am 14.03.2024 mit Vertretern der Stadt, des Planungsbüros, der GDKE
und der Verwaltung statt.
Um sicherzustellen, dass keine
archäologischen Reste beeinträchtigt werden, wird empfohlen, vorab eine
geophysikalische Prospektion der Fläche durchzuführen. Da die GDKE als Träger
öffentlicher Belange mit einem hohen Stellenwert agiert, ist diese Maßnahme
unumgänglich.
Die Verwaltung hat für die Prospektion Angebote
angefragt, welche sich wie folgt darstellen:
Bieter
1 3.523,59
€ (Prospektion Archäologie)
Bieter
2 3.264,29
€ (Prospektion Archäologie u.
Kampfmittel)
Bieter
3 keine
Abgabe
Sollte das Ergebnis der Prospektion
nach archäologischen Resten Ergebnisse zu Verdachtsmomenten bestätigen, muss in
enger Abstimmung mit der GDKE das weitere Verfahren betrachtet werden, da
folglich Grabungen durch die GDKE anberaumt werden.
Finanzielle
Auswirkungen:
Die finanziellen Mittel für die
Erkundung archäologischer Reste, die nun vorgesehen sind, waren eigentlich für
die Luftbilderkundung nach Kampfmitteln im Haushalt 2024 eingestellt. Da bei
Bebauungsplanverfahren auch die Kampfmittelfreiheit überprüft werden muss,
bietet sich die Möglichkeit, die ausgewerteten Daten aus der Archäologischen
Prospektion direkt an eine Partnerfirma der Fa. Posselt & Zickgraf
weiterzuleiten, um Verdachtsmomente nach Kampfmitteln festzustellen.
Es ist anzumerken, dass die geplante
Prospektion archäologischer Reste (sowie die Verwendung der gleichen Daten für
die Ermittlung nach Kampfmitteln) genaue Hinweise auf eine mögliche
Kampfmittelbelastung liefern. Somit würde eine separate Luftbildauswertung nach
Kampfmitteln entfallen.
Vor diesem Hintergrund wird folgendes
vorgeschlagen:
1.
Umschichtung der finanziellen Mittel für die
Luftbilderkundung nach Kampfmitteln zugunsten der archäologischen
geophysikalischen Prospektion
2.
Weiterleitung der ausgewerteten Daten der
archäologischen Prospektion an die entsprechende Partnerfirma zur
gleichzeitigen Überprüfung auf Kampfmittelverdachtsmomente.
3.
Abstimmung mit der Partnerfirma über die
weitere Vorgehensweise und Einbindung der Ergebnisse in das weitere Verfahren,
sofern Verdachtsmomente im Bereich Kampfmittel und/oder Archäologie vorliegen.