Sitzung: 09.04.2024 Ortsgemeinderat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 6
Vorlage: 2-0662/24/20-033
Beschluss:
Der Ortsgemeinderat Kerschenbach beschließt die Erhebung
von Vorausleistungen bis zur Höhe des voraussichtlichen Erschließungsbeitrages.
Die Verwaltung wird beauftragt, die
Beitragsveranlagung noch in diesem Jahr durchzuführen.
Sachverhalt:
Im laufenden Jahr 2024 soll die Erschließung des III.
Bauabschnitts des Baugebietes „Auf den Benden“ realisiert werden. Die Kosten
sind in einer Größenordnung von rund 682.000 € kalkuliert.
Voraussetzung für die Erschließung ist, dass die 1.
Änderungssatzung zum Bebauungsplan vor Beginn der Erschließungsmaßnahme in
Kraft getreten ist.
Gemäß § 9 der Satzung der Ortsgemeinde Kerschenbach über
die Erhebung von Erschließungsbeiträgen
(Erschließungsbeitragssatzung) kann die Ortsgemeinde für
Grundstücke, für die eine Beitragspflicht noch nicht oder nicht in vollem
Umfang entstanden ist, Vorausleistungen bis zur Höhe des voraussichtlichen
Erschließungsbeitrages erheben.
Der Anteil der Ortsgemeinde am beitragsfähigen
Erschließungsaufwand beträgt nach § 4 der Satzung 10 %. Das bedeutet, dass
Vorausleistungen auf Erschließungsbeiträge in Höhe von 90 % der Bausumme zu
erwarten und im Haushaltsplan 2024 einzustellen sind. Das entspricht einem
Betrag von rund 613.800 €.
Finanzielle
Auswirkungen:
Als Bausumme sind im Haushaltsplan der
Ortsgemeinde 682.000 € veranschlagt. Daher können Vorausleistungen nach Abzug
des Gemeindeanteils in Höhe von 613.800 € erwartet werden.