Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 6

Beschluss:

 

Der Ortsgemeinderat Kerschenbach beschließt die Erhebung von Vorausleistungen bis zur Höhe des voraussichtlichen Erschließungsbeitrages.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die Beitragsveranlagung noch in diesem Jahr durchzuführen.


Sachverhalt:

 

Im laufenden Jahr 2024 soll die Erschließung des III. Bauabschnitts des Baugebietes „Auf den Benden“ realisiert werden. Die Kosten sind in einer Größenordnung von rund 682.000 € kalkuliert.

Voraussetzung für die Erschließung ist, dass die 1. Änderungssatzung zum Bebauungsplan vor Beginn der Erschließungsmaßnahme in Kraft getreten ist.

 

Gemäß § 9 der Satzung der Ortsgemeinde Kerschenbach über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen

(Erschließungsbeitragssatzung) kann die Ortsgemeinde für Grundstücke, für die eine Beitragspflicht noch nicht oder nicht in vollem Umfang entstanden ist, Vorausleistungen bis zur Höhe des voraussichtlichen Erschließungsbeitrages erheben.

 

Der Anteil der Ortsgemeinde am beitragsfähigen Erschließungsaufwand beträgt nach § 4 der Satzung 10 %. Das bedeutet, dass Vorausleistungen auf Erschließungsbeiträge in Höhe von 90 % der Bausumme zu erwarten und im Haushaltsplan 2024 einzustellen sind. Das entspricht einem Betrag von rund 613.800 €.

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Als Bausumme sind im Haushaltsplan der Ortsgemeinde 682.000 € veranschlagt. Daher können Vorausleistungen nach Abzug des Gemeindeanteils in Höhe von 613.800 € erwartet werden.