Beschluss:
1.
Der Ortsgemeinderat stimmt der Aufnahme zu
Vertragsverhandlungen mit dem wirtschaftlichsten Bieter zu.
2.
Der Ortsgemeinderat ermächtigt folgende zwei
Personen
der
Ortsbürgermeister (z.Zt. Herr Guido Heinzen)
Stellvertretend:
der
1. Beigeordnete (z.Zt. Herr Uwe Sünnen)
auf
der Grundlage des angehängten Pachtvertrages die Verhandlungen mit dem
wirtschaftlichsten Bieter zu führen. Der Ortsbürgermeister wird ermächtigt den
Pachtvertrag, sofern keine wesentlichen Punkte verändert werden, nach Prüfung
durch die Verwaltung, zur weiteren Überprüfung an eine Rechtsanwaltskanzlei zu
geben.
Der
Ortsgemeinderat wird laufend über die Details und Ergebnisse der Verhandlungen
informiert.
Nach
Abschluss der Verhandlungen und vor Unterzeichnung des Vertrages bedarf dieser
noch der Genehmigung des Ortsgemeinderates.
3.
Sollten die Vertragsverhandlungen scheitern,
soll ein erneutes Interessenbekundungsverfahren durchgeführt werden. Die
erteilten Ermächtigungen sollen auch für die Beendigung des gescheiterten IBV
sowie für das neue IBV gelten.
Sachverhalt:
Mit
Beschlussfassung aus den Monaten März/April haben die Ortsgemeinderäte im
Rahmen der Solidargemeinschaft Duppacher Rücken die Durchführung eines
gemeinsamen IBV mit Landesforsten beschlossen. In gleichen Sitzungen wurde der
Kriterienkatalog, welcher der Angebotsanfrage zu Grunde gelegt werden soll,
beschlossen.
Mit
Schreiben vom 17.10.2023 beteiligte die Verwaltung 73 Unternehmen an dem IBV.
Bis zur Abgabefrist am 01.12.2023 gingen 10 Angebote ein. Ein Angebot ist nach
der Frist eingegangen.
Aus der
anliegenden Angebotsübersicht ergeben sich die vier besten Angebote, welche im
Nachgang einer wirtschaftlichen Betrachtung und einer Vergleichsberechnung
verglichen wurden. Diese Berechnung erfolgte anhand der Auswertung
durchschnittlichen angegebenen Ertragsprognose runtergebrochen auf eine Anlage
auf 25 Jahre unter der Annahme einer Einspeisevergütung von 0,070 €/kWh. Der
Ertrag wurde mit einer tagesaktuellen Verzinsung von 2,63 % diskontiert um
einen Vorwert pro WEA zu erzeugen, welcher dann die Vergleichbarkeit der
Angebote in finanzieller Hinsicht sichergestellt hat.
Das weitere
Vorgehen im Rahmen des IBV sieht nun die Verhandlung mit dem wirtschaftlichsten
Bieter über den abzuschließenden Pachtvertrag vor. Der Entwurf des
Pachtvertrages liegt der Sitzungsvorlage bei.
Um die
Verhandlungen zu ermöglichen, sollte der Ortsgemeinderat die Vertretung in den
Vertragsverhandlungen bestimmen und diese ermächtigen den Vertrag zu verhandeln
sowie nach Abschluss der Verhandlungen, sofern nicht wesentliche Punkte
geändert werden, einer Rechtsanwaltskanzlei zur Prüfung vorzulegen. Vor
Unterzeichnung soll der Vertrag nochmal dem Ortsgemeinderat vorgelegt werden.
Die Verwaltung steht den Ortsgemeinden beratend zur Seite.
Sofern eine
Verhandlung über den Pachtvertrag nicht beschlossen wird, ist durch die
Ortsgemeinde über den Austritt aus der Rahmenvereinbarung der Solidargemeinschaft
für erneuerbare Energien auf dem Duppacher Rücken zu beraten und zu
entscheiden.