Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 7

Beschluss:

 

 

1.       Der Ortsgemeinderat stimmt der Aufnahme zu Vertragsverhandlungen mit dem wirtschaftlichsten Bieter zu.

 

2.       Der Ortsgemeinderat ermächtigt folgende zwei Personen

 

der Ortsbürgermeister (z.Zt. Herr Guido Heinzen)

 

Stellvertretend:

 

der 1. Beigeordnete (z.Zt. Herr Uwe Sünnen)

 

auf der Grundlage des angehängten Pachtvertrages die Verhandlungen mit dem wirtschaftlichsten Bieter zu führen. Der Ortsbürgermeister wird ermächtigt den Pachtvertrag, sofern keine wesentlichen Punkte verändert werden, nach Prüfung durch die Verwaltung, zur weiteren Überprüfung an eine Rechtsanwaltskanzlei zu geben.

Der Ortsgemeinderat wird laufend über die Details und Ergebnisse der Verhandlungen informiert.

Nach Abschluss der Verhandlungen und vor Unterzeichnung des Vertrages bedarf dieser noch der Genehmigung des Ortsgemeinderates.

 

3.       Sollten die Vertragsverhandlungen scheitern, soll ein erneutes Interessenbekundungsverfahren durchgeführt werden. Die erteilten Ermächtigungen sollen auch für die Beendigung des gescheiterten IBV sowie für das neue IBV gelten.

 


Sachverhalt:

 

Mit Beschlussfassung aus den Monaten März/April haben die Ortsgemeinderäte im Rahmen der Solidargemeinschaft Duppacher Rücken die Durchführung eines gemeinsamen IBV mit Landesforsten beschlossen. In gleichen Sitzungen wurde der Kriterienkatalog, welcher der Angebotsanfrage zu Grunde gelegt werden soll, beschlossen.

 

Mit Schreiben vom 17.10.2023 beteiligte die Verwaltung 73 Unternehmen an dem IBV. Bis zur Abgabefrist am 01.12.2023 gingen 10 Angebote ein. Ein Angebot ist nach der Frist eingegangen.

 

Aus der anliegenden Angebotsübersicht ergeben sich die vier besten Angebote, welche im Nachgang einer wirtschaftlichen Betrachtung und einer Vergleichsberechnung verglichen wurden. Diese Berechnung erfolgte anhand der Auswertung durchschnittlichen angegebenen Ertragsprognose runtergebrochen auf eine Anlage auf 25 Jahre unter der Annahme einer Einspeisevergütung von 0,070 €/kWh. Der Ertrag wurde mit einer tagesaktuellen Verzinsung von 2,63 % diskontiert um einen Vorwert pro WEA zu erzeugen, welcher dann die Vergleichbarkeit der Angebote in finanzieller Hinsicht sichergestellt hat.

 

Das weitere Vorgehen im Rahmen des IBV sieht nun die Verhandlung mit dem wirtschaftlichsten Bieter über den abzuschließenden Pachtvertrag vor. Der Entwurf des Pachtvertrages liegt der Sitzungsvorlage bei.

 

Um die Verhandlungen zu ermöglichen, sollte der Ortsgemeinderat die Vertretung in den Vertragsverhandlungen bestimmen und diese ermächtigen den Vertrag zu verhandeln sowie nach Abschluss der Verhandlungen, sofern nicht wesentliche Punkte geändert werden, einer Rechtsanwaltskanzlei zur Prüfung vorzulegen. Vor Unterzeichnung soll der Vertrag nochmal dem Ortsgemeinderat vorgelegt werden. Die Verwaltung steht den Ortsgemeinden beratend zur Seite.

 

Sofern eine Verhandlung über den Pachtvertrag nicht beschlossen wird, ist durch die Ortsgemeinde über den Austritt aus der Rahmenvereinbarung der Solidargemeinschaft für erneuerbare Energien auf dem Duppacher Rücken zu beraten und zu entscheiden.