Beschluss:
Der Ortsgemeinderat genehmigt
die Annahme/Vermittlung nachfolgender Zuwendung:
Art der Zuwendung |
Zuwendungsgeber |
Eingang der Zuwendung |
Umfang der Zuwendung |
Zuwendungszweck |
Geldspende |
Firma Hellen GmbH Michelbacher Straße 1 54574 Birresborn |
25.03.2024 |
2.000,00 € |
Heimatpflege,
Heimatkunde, Ortsverschönerung |
Sachverhalt:
Die Annahme und Einwerbung von
Sponsoringleistungen, Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen bedarf
nach § 94 Absatz 3 GemO der Genehmigung durch den Gemeinderat, wobei die
genannte Vorschrift erst dann Anwendung findet, wenn die Zuwendung im
Einzelfall eine Wertgrenze von 100,00 € übersteigt.
Zur Wahrung des Transparenzgebotes
erfolgt die Beratung über die Genehmigung solcher Zuwendungen grundsätzlich in
öffentlicher Sitzung, es sei denn, dass der Geber aus berechtigtem Interesse um
vertrauliche Behandlung seines Namens gebeten hat.