Sitzung: 04.04.2024 Ortsgemeinderat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 7
Vorlage: 1-0701/24/03-020
Beschluss:
Der Ortsgemeinderat beschließt die
Neufassung der Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer ab dem
01.01.2025 mit einem Steuersatz von 10 Prozent.
Sachverhalt:
Die Ortsgemeinde Berlingen erhebt seit
dem 01.01.2021 die Zweitwohnungssteuer. Seit Inkrafttreten der derzeit gültigen
Satzung über die Erhebung der Zweitwohnungssteuer hat sich die Rechtsprechung
zur Zweitwohnungssteuer weiterentwickelt. Zur weiteren Gewährleistung der
rechtssicheren Steuererhebung ist daher die Neufassung der
Zweitwohnungssteuersatzung erforderlich.
Der vorgelegte Entwurf der Satzung ist angelehnt an die
aktuelle Mustersatzung des Gemeinde- und Städtebunds Rheinland-Pfalz.
Zudem wird in § 5 Absatz 4 der Neufassung die Möglichkeit
geschaffen, für diejenigen Steuerpflichtigen, die für das Kalenderjahr die
gleiche Zweitwohnungssteuer wie im Vorjahr zu entrichten haben, die
Zweitwohnungssteuer durch öffentliche Bekanntmachung festzusetzen. Für die
Steuerschuldner treten mit dem Tage der öffentlichen Bekanntmachung die
gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn Ihnen an diesem Tage ein schriftlicher
Steuerbescheid zugegangen wäre. Hierdurch wird die Erhebung effizienter
gestaltet, da der jährliche Aufwand für das Versenden des Steuerbescheides
entfällt. Diese Regelung gilt bereits für die Erhebung der Grundsteuern.
In der Verbandsgemeinde Gerolstein erheben aktuell 28
Ortsgemeinden sowie die Stadt Gerolstein und die Stadt Hillesheim Zweitwohnungssteuer.
Die Steuersätze liegen zwischen 10 und 16 Prozent des jährlichen Mietaufwands.
Der Steuersatz liegt aktuell bei 10%, im Rahmen der
Neufassung besteht die Möglichkeit den Steuersatz ab dem 01.01.2025 anzupassen.