Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 10

Beschluss:

 

Der Ortsgemeinderat ermächtigt den Ortsbürgermeister zur Unterzeichnung des Städtebaulichen Vertrages zum Bebauungsplan „FF-PVA Auf Künscheid“.


Sachverhalt:

 

Mit Beschluss vom 20.12.2022 hat der Ortsgemeinderat den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „FF-PVA Auf Künscheid“ gefasst. Der Verbandsgemeinderat ist dem Wunsch der Ortsgemeinde zur Ausweisung im Flächennutzungsplan gefolgt und hat ebenfalls den Aufstellungsbeschluss gefasst.

 

Bereits im Aufstellungsbeschluss wurde festgehalten, dass das weitere Planungsverfahren von dem Abschluss eines städtebaulichen Vertrages abhängt, welcher im Wesentlichen die Kostentragung für die Bauleitplanung regelt.

 

Der Entwurf eines solchen Vertrags liegt der Sitzungsvorlage bei.

 

Der Vertrag regelt, dass der Projektierer sämtliche im Zusammenhang mit der Bauleitplanung entstehenden Kosten und Risiken trägt. Gleichzeitig erhält der Projektierer das Recht die Planungsbüros zu beauftragen, welche dann an die Gemeinde/Verbandsgemeinde die Dokumente liefern.

Die Gemeinde verpflichtet sich zur Durchführung der jeweiligen Verfahren.

 

Im Falle eines Scheiterns des Verfahrens oder einer Klage trägt auch diese Kosten der Projektierer.

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Für die Ortsgemeinde entstehen keine Kosten.