Sitzung: 20.03.2024 Stadtrat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 22
Vorlage: 2-0763/24/12-215
Beschluss:
Der Stadtrat beauftragt die
Verwaltung, die Bebauungsplanunterlagen nach Vorliegen des Umweltberichtes
öffentlich auszulegen und die betroffenen Behörden und Träger öffentlicher
Belange am Verfahren zu beteiligen.
Sachverhalt:
Die Eigentümer des Grundstückes
Gemarkung Oos, Flur 5, Flurstück-Nr. 23 beabsichtigen, den landwirtschaftlichen
Betrieb wieder aufzunehmen und auf dem Grundstück neue Wohngebäude der
Betriebseigentümer zu errichten.
Das Grundstück liegt im
Außenbereich (§ 35 BauGB). Die Errichtung von Wohngebäuden ist jedoch im
Außenbereich nicht zulässig und – solange der landwirtschaftliche Betrieb nicht
im Vollerwerb betrieben wird – nicht privilegiert, sodass das Vorhaben einer bauplanungsrechtlichen
Grundlage bedarf.
Die Vorhabenträger haben daher bei
der Stadt Gerolstein die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes
beantragt und sich bereit erklärt, alle mit der Aufstellung des Bebauungsplanes
verbundenen Kosten zu übernehmen.
Bebauungspläne sind gem. § 8 BauGB
aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln. Im derzeit gültigen FNP ist das
betroffene Grundstück als Grünfläche ausgewiesen. Da der vorgesehene
Bebauungsplan von den Darstellungen im FNP abweicht, wird der Flächennutzungsplan
in einem Parallelverfahren fortgeschrieben
Die Unterlagen wurden bereits im
Sommer 2022 frühzeitig öffentlich ausgelegt. Inzwischen liegt die
landesplanerische Stellungnahme zur Teilfortschreibung des
Flächennutzungsplanes vor. Die Offenlage der Planungsunterlagen zur
Teilfortschreibung wird zeitgleich in den Gremien der Verbandsgemeinde
Gerolstein beraten.
Aktuell wird ein Umweltbericht
erstellt und die artenschutzrechtliche Vorprüfung durchgeführt. Der
Bebauungsplanentwurf ist nachstehend abgebildet.
Der Bauausschuss hat sich in
seiner Sitzung am 21.02.2024 mit der Thematik befasst und dem Stadtrat
empfohlen, die Planunterlagen nach Vorliegen des Umweltberichtes öffentlich
auszulegen.