Beschluss:

 

Der Stadtrat beschließt die Übertragung der Haushaltsermächtigungen nach § 17 Abs. 1 GemHVO für die ordentlichen Aufwendungen und ordentlichen Auszahlungen gemäß der beigefügten Übersicht (Anlage 1).


Sachverhalt:

 

§ 17 Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) regelt die Übertragbarkeit von Haushaltsermächtigungen des Haushaltsjahres in das Haushaltsfolgejahr.

Nach § 17 Absatz 1 GemHVO sind Ansätze für ordentliche Aufwendungen und für ordentliche Auszahlungen eines Teilhaushalts ganz oder teilweise übertragbar, soweit im Haushaltsplan nichts Anderes durch Haushaltsvermerk bestimmt ist. Sie bleiben längstens bis zum Ende des folgenden Haushaltsjahres (also bis zum 31.12.2024) verfügbar.

Formell setzt die Übertragung von Haushaltsermächtigungen für ordentliche Aufwendungen und für ordentliche Auszahlungen gemäß § 17 Absatz 5 GemHVO den Beschluss des Rates voraus.

Seitens der Verwaltung wird vorgeschlagen, die in der beigefügten Übersicht (Anlage 1) zur Sitzungsvorlage ausgewiesenen Ermächtigungen in das Haushaltsjahr 2024 zu übertragen, damit die dort aufgeführten Maßnahmen im Haushaltsjahr 2024 begonnen bzw. fortgeführt werden können.

 

Hinsichtlich der Ansätze für Auszahlungen aus Investitionstätigkeit regelt § 17 Absatz 2 GemHVO, dass diese Ermächtigungen bis zur Fälligkeit der letzten Zahlung für ihren Zweck bestehen, bei Baumaßnahmen und Beschaffungen längstens jedoch zwei Jahre nach Schluss des Haushaltsjahres, in dem der Bau oder der Gegenstand in seinen wesentlichen Teilen genutzt werden kann.

Werden Investitionen oder Investitionsförderungsmaßnahmen im Haushaltsjahr nicht begonnen, bleiben die Ermächtigungen bis zum Ende des zweiten Haushaltsfolgejahres bestehen (also bis zum 31.12.2025).

 

Ein Ratsbeschluss für die Übertragung der Ansätze für Auszahlungen aus Investitionstätigkeit ist entbehrlich, da § 17 Absatz 2 GemHVO kraft Gesetzes die Übertragung anordnet.

Nr. 6 der Verwaltungsvorschrift zu § 17 GemHVO sieht dennoch vor, dem Rat eine konkrete Auflistung vorzulegen, ob und in welcher Höhe Übertragungen erfolgt sind.

Diese Übersicht ist der Sitzungsvorlage als Anlage 2 beigefügt.

 

Ratsmitglied Linnerth schlägt vor, in Zukunft die Übertragung der Gelder von Baumaßnahmen vorab im Bauausschuss zu besprechen.

 

Ratsmitglied und Ortvorsteher des Stadtteils Hinterhausen, Franz-Josef Schütz berichtet positiv von der Arbeit der vielen Ehrenamtler:innen bei der Dachsanierung der Kapelle in Hinterhausen (Anlage 1 – lfd. Nr. 1). Als Dankeschön wird ein Helferfest ausgerichtet, wofür 500,00 € in das Haushaltsjahr 2024 übertragen werden.

Ratsmitglied Lodde hinterfragt, ob die Verwendung dieses Geldes zweckmäßig sei. Richard Bell antwortet, dass man dies haushaltsrechtlich natürlich hinterfragen könnte, aber es sei doch durchaus legitim den Ehrenamtler:innen mit einem Helferfest seinen Dank auszusprechen.

 

Ratsmitglied Wülferath merkt kritisch an, dass die geplanten Projekte teilweise nicht voran gehen und dass somit einige Haushaltsansätze im Jahr 2023 nicht genutzt wurden.