Sitzung: 20.03.2024 Stadtrat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 22
Vorlage: 1-0761/24/12-213
Beschluss:
Der Stadtrat
beschließt die Übertragung der Haushaltsermächtigungen nach § 17 Abs. 1 GemHVO
für die ordentlichen Aufwendungen und ordentlichen Auszahlungen gemäß der
beigefügten Übersicht (Anlage 1).
Sachverhalt:
§ 17
Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) regelt die Übertragbarkeit von
Haushaltsermächtigungen des Haushaltsjahres in das Haushaltsfolgejahr.
Nach § 17
Absatz 1 GemHVO sind Ansätze für ordentliche Aufwendungen und für ordentliche Auszahlungen
eines Teilhaushalts ganz oder teilweise übertragbar, soweit im Haushaltsplan
nichts Anderes durch Haushaltsvermerk bestimmt ist. Sie bleiben längstens bis
zum Ende des folgenden Haushaltsjahres (also bis zum 31.12.2024) verfügbar.
Formell setzt
die Übertragung von Haushaltsermächtigungen für ordentliche Aufwendungen und
für ordentliche Auszahlungen gemäß § 17 Absatz 5 GemHVO den Beschluss des Rates
voraus.
Seitens der
Verwaltung wird vorgeschlagen, die in der beigefügten Übersicht (Anlage 1) zur Sitzungsvorlage
ausgewiesenen Ermächtigungen in das Haushaltsjahr 2024 zu übertragen, damit die
dort aufgeführten Maßnahmen im Haushaltsjahr 2024 begonnen bzw. fortgeführt
werden können.
Hinsichtlich
der Ansätze für Auszahlungen aus Investitionstätigkeit regelt § 17 Absatz 2
GemHVO, dass diese Ermächtigungen bis zur Fälligkeit der letzten Zahlung für
ihren Zweck bestehen, bei Baumaßnahmen und Beschaffungen längstens jedoch zwei
Jahre nach Schluss des Haushaltsjahres, in dem der Bau oder der Gegenstand in
seinen wesentlichen Teilen genutzt werden kann.
Werden
Investitionen oder Investitionsförderungsmaßnahmen im Haushaltsjahr nicht
begonnen, bleiben die Ermächtigungen bis zum Ende des zweiten
Haushaltsfolgejahres bestehen (also bis zum 31.12.2025).
Ein Ratsbeschluss
für die Übertragung der Ansätze für Auszahlungen aus Investitionstätigkeit ist
entbehrlich, da § 17 Absatz 2 GemHVO kraft Gesetzes die Übertragung anordnet.
Nr. 6 der
Verwaltungsvorschrift zu § 17 GemHVO sieht dennoch vor, dem Rat eine konkrete
Auflistung vorzulegen, ob und in welcher Höhe Übertragungen erfolgt sind.
Diese
Übersicht ist der Sitzungsvorlage als Anlage 2 beigefügt.
Ratsmitglied
Linnerth schlägt vor, in Zukunft die Übertragung der Gelder von Baumaßnahmen
vorab im Bauausschuss zu besprechen.
Ratsmitglied
und Ortvorsteher des Stadtteils Hinterhausen, Franz-Josef Schütz berichtet
positiv von der Arbeit der vielen Ehrenamtler:innen bei der Dachsanierung der
Kapelle in Hinterhausen (Anlage 1 – lfd. Nr. 1). Als Dankeschön wird ein Helferfest
ausgerichtet, wofür 500,00 € in das Haushaltsjahr 2024 übertragen werden.
Ratsmitglied
Lodde hinterfragt, ob die Verwendung dieses Geldes zweckmäßig sei. Richard Bell
antwortet, dass man dies haushaltsrechtlich natürlich hinterfragen könnte, aber
es sei doch durchaus legitim den Ehrenamtler:innen mit einem Helferfest seinen
Dank auszusprechen.
Ratsmitglied
Wülferath merkt kritisch an, dass die geplanten Projekte teilweise nicht voran
gehen und dass somit einige Haushaltsansätze im Jahr 2023 nicht genutzt wurden.