Sitzung: 20.03.2024 Ortsgemeinderat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 7
Vorlage: 2-0754/24/05-031
Beschluss:
Der Ortsgemeinderat beschließt die
Vergabe des Straßennamens „Im Brühl“.
Sonderinteresse/Ruhen des Stimmrechts:
Es wird auf die Bestimmungen des § 22
Gemeindeordnung hingewiesen.
Sachverhalt:
Der Bebauungsplan „Im Brühl“ ist bereits Anfang 2022
rechtskräftig geworden, die Erschließungsanlagen sind fertiggestellt.
Die Parzellierung der einzelnen Baugrundstücke sowie der
Verkehrsflächen ist erfolgt. Nun besteht die Notwendigkeit, dass die bisher
dort ausgewiesene Planstraße (im beigefügten Plan orange dargestellt) einen
Straßennamen erhält. Die Vergabe des Straßennamens ist unabhängig von einer
Widmung der Straße für den öffentlichen Verkehr zu sehen, d.h. die Vergabe des
Straßennamens kann auch dann erfolgen, wenn die Verkehrsanlage noch nicht für
den öffentlichen Verkehr gewidmet ist.
Die zu benennende Straße soll „Im Brühl“ heißen.