Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 7

Beschluss:

 

Der Ortsgemeinderat beschließt die Vergabe des Straßennamens „Im Brühl“.


Sonderinteresse/Ruhen des Stimmrechts:

 

Es wird auf die Bestimmungen des § 22 Gemeindeordnung hingewiesen.

 

Sachverhalt:

 

Der Bebauungsplan „Im Brühl“ ist bereits Anfang 2022 rechtskräftig geworden, die Erschließungsanlagen sind fertiggestellt.

 

Die Parzellierung der einzelnen Baugrundstücke sowie der Verkehrsflächen ist erfolgt. Nun besteht die Notwendigkeit, dass die bisher dort ausgewiesene Planstraße (im beigefügten Plan orange dargestellt) einen Straßennamen erhält. Die Vergabe des Straßennamens ist unabhängig von einer Widmung der Straße für den öffentlichen Verkehr zu sehen, d.h. die Vergabe des Straßennamens kann auch dann erfolgen, wenn die Verkehrsanlage noch nicht für den öffentlichen Verkehr gewidmet ist.

 

Die zu benennende Straße soll „Im Brühl“ heißen.