Sitzung: 18.03.2024 Ortsgemeinderat
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Sachverhalt:
Die
Ortsgemeinde kann im laufenden Verfahren zur Aufstellung eines landesweiten
Lärmaktionsplanes eine Stellungnahme bis zum 15.05.2024 abgeben.
Ziel
der Lärmaktionsplanung ist einerseits, bebaute / bebaubare Grundstücke entlang
von stark frequentierten klassifizierten Straßen vor Verkehrslärm zu schützen
bzw. den durch den Verkehr verursachten Lärm möglichst zu reduzieren. Hier wäre
die L 70, insbesondere durch den Verbindungsverkehr AS Kelberg bis AS
Blankenheim der A 1 grundsätzlich zu sehen.
Ein
anderes Ziel ist die Ausweisung sog. „Ruhiger Gebiete“. Hierbei handelt es sich
um von der zuständigen Behörde festgelegte Gebiete, welche keinem Verkehrs-,
Industrie-, Gewerbe- oder Freizeitlärm ausgesetzt sind. Diese Ruhigen Gebiete
können in allen Kommunen ausgewiesen werden – unabhängig davon, ob diese
Kommunen von Verkehrslärm erheblich belastet sind oder nicht. Diese Ruhigen
Gebiete sollen als Erholungsgebiete für die Bevölkerung dienen. Sobald diese
Ruhigen Gebiete ausgewiesen sind, kann in diesen Gebieten auch keine
Bauleitplanung zur Ausweisung von Baugebieten mehr auf den Weg gebracht werden.
Die Ausweisung solcher Ruhigen Gebiete erfolgt immer in Absprache mit der
zuständigen Kommune, in deren Gebiet solche Flächen ausgewiesen werden sollen.
Die Ortsgemeinde besitzt zwei
Geschwindigkeitsmesstafeln (Maßnahmenförderung für Geschwindigkeitsreduzierung)
Bislang sind keine entsprechenden
Maßnahmen durch die Ortsgemeinde angemeldet worden.