Beschluss: zur Kenntnis genommen

Sachverhalt:

 

Die Ortsgemeinde kann im laufenden Verfahren zur Aufstellung eines landesweiten Lärmaktionsplanes eine Stellungnahme bis zum 15.05.2024 abgeben.

 

Ziel der Lärmaktionsplanung ist einerseits, bebaute / bebaubare Grundstücke entlang von stark frequentierten klassifizierten Straßen vor Verkehrslärm zu schützen bzw. den durch den Verkehr verursachten Lärm möglichst zu reduzieren. Hier wäre die L 70, insbesondere durch den Verbindungsverkehr AS Kelberg bis AS Blankenheim der A 1 grundsätzlich zu sehen.

 

Ein anderes Ziel ist die Ausweisung sog. „Ruhiger Gebiete“. Hierbei handelt es sich um von der zuständigen Behörde festgelegte Gebiete, welche keinem Verkehrs-, Industrie-, Gewerbe- oder Freizeitlärm ausgesetzt sind. Diese Ruhigen Gebiete können in allen Kommunen ausgewiesen werden – unabhängig davon, ob diese Kommunen von Verkehrslärm erheblich belastet sind oder nicht. Diese Ruhigen Gebiete sollen als Erholungsgebiete für die Bevölkerung dienen. Sobald diese Ruhigen Gebiete ausgewiesen sind, kann in diesen Gebieten auch keine Bauleitplanung zur Ausweisung von Baugebieten mehr auf den Weg gebracht werden. Die Ausweisung solcher Ruhigen Gebiete erfolgt immer in Absprache mit der zuständigen Kommune, in deren Gebiet solche Flächen ausgewiesen werden sollen.

 

Die Ortsgemeinde besitzt zwei Geschwindigkeitsmesstafeln (Maßnahmenförderung für Geschwindigkeitsreduzierung)

 

Bislang sind keine entsprechenden Maßnahmen durch die Ortsgemeinde angemeldet worden.