Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 8

Beschluss:

 

Der Ortsgemeinderat beschließt, den § 4 Ziffer 4 der Satzung hinsichtlich des Benutzerkreises und der Höhe der Benutzungsgebühr anzupassen. Hiernach sollen gemeinschafsfördernde Veranstaltungen, ohne Gewinnerzielungsabsicht, welche für die Dorfgemeinschaft angeboten werden nur mit den Nebenkosten herangezogen werden.


Sachverhalt:

 

Der Vorsitzende trägt vor, das mit Blick darauf, dass Krämesch die Gaststätte jetzt auch nicht mehr für die Vereine und Gruppen öffnen sollte über über Möglichkeiten im Gemeindehaus gesprochen werden. Aktuelle Fällen waren Junggesellen an Kirmes Montag und Karnevalsverein an Rosenmontag. Ferner wird auch die Durchführung von Mitgliederversammlungen und internen Veranstaltungen der Vereine sich voraussichtlich dadurch mehr ins Gemeindehaus verlagern.