Beschluss:
Der Ortsgemeinderat beschließt, den §
4 Ziffer 4 der Satzung hinsichtlich des Benutzerkreises und der Höhe der
Benutzungsgebühr anzupassen. Hiernach sollen gemeinschafsfördernde
Veranstaltungen, ohne Gewinnerzielungsabsicht, welche für die Dorfgemeinschaft
angeboten werden nur mit den Nebenkosten herangezogen werden.
Sachverhalt:
Der Vorsitzende trägt vor, das mit
Blick darauf, dass Krämesch die Gaststätte jetzt auch nicht mehr für die
Vereine und Gruppen öffnen sollte über über Möglichkeiten im Gemeindehaus
gesprochen werden. Aktuelle Fällen waren Junggesellen an Kirmes Montag und
Karnevalsverein an Rosenmontag. Ferner wird auch die Durchführung von
Mitgliederversammlungen und internen Veranstaltungen der Vereine sich
voraussichtlich dadurch mehr ins Gemeindehaus verlagern.