Beschluss:
Das Einvernehmen der Gemeinde gemäß §
36 BauGB wird erteilt.
Sachverhalt:
Dem Ortsgemeinderat liegt der Antrag
einer Bauherrin auf Baugenehmigung im vereinfachten Genehmigungsverfahren nach
§ 66 LBauO für die Errichtung
einer Garage auf dem Grundstück Flur 20, Parzellen 82/6 und 83/8 vor.
Der Ortsbürgermeister veranschaulicht
mittels Leinwandprojektion die Planungsunterlagen.
Das Vorhaben ist von den einschlägigen
Bauvorschriften abgedeckt.