Beschluss: Beschlussfassung vertagt

Abstimmung: Ja: 12

Sachverhalt:

 

Bei der Freiwilligen Feuerwehr Bolsdorf ist ein Gerätewagen-Tragkraftspritze (GW-TS), Baujahr 2002, stationiert. Im Haushalt 2024 war die Beschaffung eines Tragkraftspritzenfahrzeuges (TSF) für die Einheit Bolsdorf angedacht, um die Feuerwehr mehr ins Einsatzgeschehen einzubinden und mit den dort verlasteten Atemschutzgeräten die Feuerwehr Hillesheim tagsüber zu unterstützen.

 

Die Kommunalaufsicht hat die Beschaffung eines TSF für die Feuerwehr Bolsdorf mit Schreiben vom 15.02.2024 abgelehnt.

 

In einem anschließenden Gespräch mit der Wehrführung der Feuerwehr Bolsdorf wurde sich auf die Ersatzbeschaffung eines GW-TS für die Feuerwehr Bolsdorf verständigt. Die ursprünglich für das TSF veranschlagten Kosten in Höhe von 195.000 € (24.500 € Landeszuwendung) reduzieren sich damit auf rd. 60.000 € (16.000 € Landeszuwendung).

 

Der Zuschussantrag wurde inzwischen bei der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Trier gestellt.

Ende Februar 2024 wurde der Auftrag für die Lieferung eines GW-TS für die Feuerwehr Niederbettingen an die Firmen Automobile Junk GmbH aus Daun (Fahrgestelllieferant) und ADIK Fahrzeugbau GmbH aus Mudersbach (Ausbauhersteller) zum Preis von 52.943,20 € erteilt. Mit der Vergabestelle wurde geklärt, dass sich an diesen Auftrag ohne weitere Ausschreibung angehangen werden kann, da die Anbieter die Preise auch für das GW-TS Bolsdorf bis zur Auftragsvergabe garantiert haben. Zudem wäre bei einer erneuten Ausschreibung mit dem gleichen Bieterkreis und gleichem Ergebnis zu rechnen.

 

Zusätzlich zu den vorgenannten Kosten kann mit Kosten für zusätzliche Halterungen, Kisten und Beladung in Höhe von ca. 7.000 € gerechnet werden.

 

 

Stellvertretendes Ausschussmitglied Blankenheim unterrichtet den Ausschuss über ein Telefonat mit einem Feuerwehrangehörigen der FF Bolsdorf. Die im Sachverhalt dargestellte einvernehmliche Regelung zwischen Wehrleitung und FF Bolsdorf wird kritisch hinterfragt. Für den „kleinen“ Ort ist die FW Bolsdorf sehr gut aufgestellt; Anzahl der Feuerwehrangehörigen und deren Ausbildung. Auf Grund der personellen Stärke der FF Bolsdorf sieht sie sich als eigenständige taktische Einheit und möchte ein größeres Fahrzeug haben. Diesem Wortbeitrag stimmt Ausschussmitglied Helfen vollumfänglich zu, weil er ebenfalls ein Telefonat mit einem Feuerwehrkameraden der FW Bolsdorf geführt hat. Auch Uwe Schneider bestätigt, dass sich die FF Bolsdorf mit dem gleichen Ansinnen bei der SPD-Fraktion gemeldet hat. Die FW Bolsdorf fühlt sich nicht richtig gehört und verstanden und bittet darum, dass dieses Thema nochmal erörtert wird.

 

Bürgermeister Böffgen stellt klar, dass es bereits sehr intensive Gespräche mit der FF Bolsdorf gegeben hat und man auch zuletzt im Februar aus Sicht der Wehrleitung und Verwaltung eine einvernehmliche Lösung gefunden hat. Dies wurde auch deutlich, da auf Wunsch der Wehrführung eine Ergänzung in der Gesprächsnotiz erfolgte, die die jetzige Beschlussvorlage stützt. Bgm. Böffgen gibt den Zusatz zum Protokoll der FF Bolsdorf- im Wortlaut wieder, worin ausdrücklich erwähnt wird, dass das GW-TS für den Ort ausreichend sei und man bei der Kommunalaufsicht nicht weiter für ein TSF argumentieren muss. Darüber hinaus informiert Bürgermeister Böffgen, dass die VG heute eine Stellungnahme erreicht hat, in der die Dinge anders dargestellt werden. Wer diese Stellungnahme erstellt hat, ist nicht erkennbar. Hier fordert die FF Bolsdorf nun ein TSF-W und stellt klar, dass Sonderaufgaben übernommen werden, aber nur als eigenständige taktische Einheit – kein Zulieferdienst für die FF Hillesheim.

Der Vorsitzende merkt hierzu an, dass ein größeres Fahrzeug auch der Bau eines größeres Feuerwehrgerätehauses bedeuten würde.

Der Ausschuss bittet darum, dass Gespräche mit den FF Bolsdorf Bolsdorf geführt werden.

Im Rahmen dieses Gespräches sollte nochmals geklärt werden, ob die weitere Unterhaltung und Wartung von dem GW-TS in den kommenden Jahren durch die FF Bolsdorf tatsächlich durchgeführt wird, wie in den Telefonaten dargelegt. Darin wurde mitgeteilt, dass eine Neubeschaffung eines GW-TS bei der geringen Laufleistung noch nicht notwendig sei.

Weiterhin wird die Verwaltung gebeten bei den Fahrzeugfirmen nachzufragen, ob die angebotenen Preise für das Fahrzeug bis zu einem späteren Zeitpunkt gehalten werden können.