Sitzung: 04.04.2024 Haupt- und Finanzausschuss
Beschluss: Beschlussfassung vertagt
Abstimmung: Ja: 12
Vorlage: 3-0088/24/01-350
Sachverhalt:
Bei der Freiwilligen
Feuerwehr Bolsdorf ist ein Gerätewagen-Tragkraftspritze (GW-TS), Baujahr 2002,
stationiert. Im Haushalt 2024 war die Beschaffung eines
Tragkraftspritzenfahrzeuges (TSF) für die Einheit Bolsdorf angedacht, um die
Feuerwehr mehr ins Einsatzgeschehen einzubinden und mit den dort verlasteten
Atemschutzgeräten die Feuerwehr Hillesheim tagsüber zu unterstützen.
Die Kommunalaufsicht hat die
Beschaffung eines TSF für die Feuerwehr Bolsdorf mit Schreiben vom 15.02.2024
abgelehnt.
In einem anschließenden
Gespräch mit der Wehrführung der Feuerwehr Bolsdorf wurde sich auf die
Ersatzbeschaffung eines GW-TS für die Feuerwehr Bolsdorf verständigt. Die
ursprünglich für das TSF veranschlagten Kosten in Höhe von 195.000 € (24.500 €
Landeszuwendung) reduzieren sich damit auf rd. 60.000 € (16.000 €
Landeszuwendung).
Der Zuschussantrag wurde inzwischen
bei der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Trier gestellt.
Ende Februar 2024 wurde der
Auftrag für die Lieferung eines GW-TS für die Feuerwehr Niederbettingen an die
Firmen Automobile Junk GmbH aus Daun (Fahrgestelllieferant) und ADIK
Fahrzeugbau GmbH aus Mudersbach (Ausbauhersteller) zum Preis von 52.943,20 € erteilt.
Mit der Vergabestelle wurde geklärt, dass sich an diesen Auftrag ohne weitere
Ausschreibung angehangen werden kann, da die Anbieter die Preise auch für das
GW-TS Bolsdorf bis zur Auftragsvergabe garantiert haben. Zudem wäre bei einer
erneuten Ausschreibung mit dem gleichen Bieterkreis und gleichem Ergebnis zu rechnen.
Zusätzlich zu den
vorgenannten Kosten kann mit Kosten für zusätzliche Halterungen, Kisten und
Beladung in Höhe von ca. 7.000 € gerechnet werden.
Stellvertretendes Ausschussmitglied Blankenheim unterrichtet
den Ausschuss über ein Telefonat mit einem Feuerwehrangehörigen der FF
Bolsdorf. Die im Sachverhalt dargestellte einvernehmliche Regelung zwischen
Wehrleitung und FF Bolsdorf wird kritisch hinterfragt. Für den „kleinen“ Ort
ist die FW Bolsdorf sehr gut aufgestellt; Anzahl der Feuerwehrangehörigen und
deren Ausbildung. Auf Grund der personellen Stärke der FF Bolsdorf sieht sie
sich als eigenständige taktische Einheit und möchte ein größeres Fahrzeug
haben. Diesem Wortbeitrag stimmt Ausschussmitglied Helfen vollumfänglich zu,
weil er ebenfalls ein Telefonat mit einem Feuerwehrkameraden der FW Bolsdorf
geführt hat. Auch Uwe Schneider bestätigt, dass sich die FF Bolsdorf mit dem
gleichen Ansinnen bei der SPD-Fraktion gemeldet hat. Die FW Bolsdorf fühlt sich
nicht richtig gehört und verstanden und bittet darum, dass dieses Thema nochmal
erörtert wird.
Bürgermeister Böffgen stellt klar, dass es bereits sehr
intensive Gespräche mit der FF Bolsdorf gegeben hat und man auch zuletzt im
Februar aus Sicht der Wehrleitung und Verwaltung eine einvernehmliche Lösung
gefunden hat. Dies wurde auch deutlich, da auf Wunsch der Wehrführung eine
Ergänzung in der Gesprächsnotiz erfolgte, die die jetzige Beschlussvorlage
stützt. Bgm. Böffgen gibt den Zusatz zum Protokoll der FF Bolsdorf- im Wortlaut
wieder, worin ausdrücklich erwähnt wird, dass das GW-TS für den Ort ausreichend
sei und man bei der Kommunalaufsicht nicht weiter für ein TSF argumentieren
muss. Darüber hinaus informiert Bürgermeister Böffgen, dass die VG heute eine
Stellungnahme erreicht hat, in der die Dinge anders dargestellt werden. Wer
diese Stellungnahme erstellt hat, ist nicht erkennbar. Hier fordert die FF
Bolsdorf nun ein TSF-W und stellt klar, dass Sonderaufgaben übernommen werden,
aber nur als eigenständige taktische Einheit – kein Zulieferdienst für die FF
Hillesheim.
Der Vorsitzende merkt hierzu an, dass ein größeres Fahrzeug
auch der Bau eines größeres Feuerwehrgerätehauses bedeuten würde.
Der Ausschuss bittet darum, dass Gespräche mit den FF
Bolsdorf Bolsdorf geführt werden.
Im Rahmen dieses Gespräches sollte nochmals geklärt werden,
ob die weitere Unterhaltung und Wartung von dem GW-TS in den kommenden Jahren
durch die FF Bolsdorf tatsächlich durchgeführt wird, wie in den Telefonaten
dargelegt. Darin wurde mitgeteilt, dass eine Neubeschaffung eines GW-TS bei der
geringen Laufleistung noch nicht notwendig sei.
Weiterhin wird die Verwaltung gebeten bei den Fahrzeugfirmen
nachzufragen, ob die angebotenen Preise für das Fahrzeug bis zu einem späteren
Zeitpunkt gehalten werden können.