Sitzung: 04.04.2024 Haupt- und Finanzausschuss
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 10, Nein: 1, Enthaltungen: 1
Vorlage: 2-0668/24/01-323
Beschluss:
Der Haupt-
und Finanzausschuss stimmt einer Umnutzung der Immobilie grundsätzlich zu. Um
beim Wohngebäude auf zukünftige Bedarfe besser eingehen zu können, favorisiert
der Ausschuss die Separierung des Wohngebäudes, in dem die Stellplätze 1 und 2
zurück gebaut werden. Die Verwaltung wird beauftragt, mit der Ortsgemeinde
Jünkerath und dem Forstverband Obere Kyll auf Grundlage dieser Planungen
Gespräche über die langfristige Vermietung der Hallen durchzuführen.
Das
Wohngebäude soll im Untergeschoss so umgebaut werden, dass dort Flüchtlinge
aufgenommen werden können sowie die weitere Wohnung als Obdach genutzt werden
kann.
Sachverhalt:
Das Betriebsgebäude des ehem.
Bauhofes der Verbandsgemeinde in Jünkerath soll einer Folgenutzung zugeführt
werden. Daher wurde der Gebäudebestand aufgemessen und ein Nutzungskonzept
entwickelt.
Da das Wohngebäude mit dem
angebauten Bauhof eine getrennte Nutzung von „Wohnen“ und „Baubetreib“ nur
schwer zulässt, sieht das Konzept vor, die beiden Stellplätze 1 und 2
zurückzubauen. Dadurch können Betriebsgebäude und Wohnhaus getrennt voneinander
vermietet bzw. verkauft werden. Dieser Beschlussvorlage ist eine Übersicht als
Anlage 1 beigefügt, aus der dieses Konzept ersichtlich ist.
Die Ortsgemeinde Jünkerath
sowie der Forstverband Obere Kyll haben grundsätzlich Interesse an der Nutzung
des ehemaligen Bauhofes signalisiert. Die verbleibenden 6 Stellplätze könnten
nach ersten Überlegungen von der Ortsgemeinde Jünkerath sowie vom Forstverband
angemietet werden. Damit die Mieten überschaubar bleiben, sollen nur die
wichtigsten Baumaßnahmen durchgeführt werden. Hierzu gehört der teilweise
Rückbau, der Ersatz der Fenster sowie eine neue Dachhaut über den Stellplätzen
3, 4 und 5 sowie das Schließen der Fassade von Stellplatz 6.
Der aktuell noch offene
Stellplatz 6 könnte in Eigenleistung durch die Mietparteien als Aufenthalts und
Sanitärbereich ausgebaut werden. Alternativ wären Fertiglösungen in Form von
Sanitärzellen o.ä. möglich. Die Hausanschlüsse wären für das Betriebsgebäude
neu herzustellen. Über die Nutzung des Außengeländes müsste unter den Parteien
abgestimmt werden.
Die Gesamtkosten für diese
Maßnahme belaufen sich auf voraussichtlich auf 240.000 € und setzen sich wie
folgt zusammen:
Abriss, Entsorgung, Rohbau,
Putz und Außenanlagen |
82.200 € |
Erneuerung Dacheindeckung
Stellplätze 3, 4 und5 |
30.700 € |
Sanitärzelle komplett |
23.800 € |
Innenausbau (Eigenleistung
der Mieter) |
(25.400 €) |
Fenster u. Tore |
28.000 € |
Putz- und Malerarbeiten -
außen |
15.800 € |
Putz- und Malerarbeiten –
innen (Eigenleistung) |
(14.000 €) |
Hausanschlüsse |
13.700 € |
Sonstiges / Nebenkosten |
45.800 € |
Summe
(ohne Eigenleistungen) |
240.000
€ |
Neben den Kosten für den Umbau
der Fahrzeughallen werden auch noch Kosten beim Umbau des Wohngebäudes
anfallen. Das Wohngebäude wurde im Untergeschoss als Aufenthalts- und
Sozialraum für die Bauhofmitarbeiter genutzt. Da dieses Gebäude auch durch das
Hochwasser in Mitleidenschaft gezogen worden ist, wird das Objekt von diesen
Schäden finanziert durch VV Wiederaufbau wiederhergestellt. Es wird von Seiten
der Verwaltung eine Umnutzung als Unterkunft für Flüchtlinge angestrebt. Die
kleinere Wohnung im UG soll als Obdach betrieben werden. Diese Umbaukosten
werden sicherlich anteilig vom Landkreis mitgetragen bzw. durch Mieterträge
schnell kompensiert.
Bei der Umlegung o. g. der
Investitionskosten entstehen der Verbandsgemeinde Zinszahlungen und
Abschreibungen (auf 30 Jahre gerechnet) i. H. v. 9.500 € / Jahr. Hinzu kommen
sonstige laufende anteilige Kosten (Grundsteuer, Versicherung, Beiträge, pp.)
von 6.800 € / Jahr. Bei einer Mietfläche von 262 m² wäre somit ein Mietzins von
5,18 €/m² und Monat zu erheben. In diesem Preis wären die Mietzinsen für die
anteilige Lagerflächen auf dem Hof schon eingerechnet.