Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 11

Beschluss:

 

Nach eingehender Beratung beschließt der Ortsgemeinderat, den vorgeschlagenen Treibgutfang im Tieferbach umzusetzen mit der Änderung, dass der Treibgutfang an anderer Stelle – weiter entfernt von der Bebauung - angebracht werden soll. Nach erfolgter Begehung der Örtlichkeit wird die genaue Stelle später mitgeteilt.

 

Der Ortsbürgermeister wird ermächtigt, den beiliegenden Vertrag mit der Verbandsgemeindeverwaltung Gerolstein zu unterzeichnen.

 

Die Verbandsgemeindeverwaltung wird beauftragt, die Planung bei einem Fachbüro in Auftrag zu geben. Mit der Entwurfsplanung wird die Verbandsgemeindeverwaltung einen Förderantrag stellen, im Anschluss können die Maßnahmenbündel ausgeschrieben und umgesetzt werden.


Sachverhalt:

 

Das Büro BGH Plan hat im August 2022 das Hochwasser – u. Starkregenvorsorgekonzept (HSTK) für die Ortsgemeinde Oberbettingen fertigstellt.

 

Hier wurde u.a. ein Treibgutfang im Tieferbach vorgeschlagen. Dieses Bauwerk soll die Ortslage bzw. die Bebauung vor Abtrieb gefährdetem Material wie Totholz schützen.

 

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Die VG Gerolstein beabsichtigt nun in einem gemeinsamen Projekt die Umsetzung dieses und weiterer Treibgutfänge, welche durch ein Fachbüro ausgeschrieben u. umgesetzt werden sollen. Dies soll in Form eines Maßnahmenbündels für mehrere Gemeinden durchgeführt werden. Im HSTK werden die Kosten für den Treibgutfang auf rund 15.000 € beziffert. Berücksichtigt man die statistische Preissteigerung muss gem. BKI Index mit Baukosten von 16.000 € gerechnet werden. Hierbei wurde aber nur die reine Konstruktion berücksichtigt. Unter Einbeziehung von möglichen Kosten für Grunderwerb, Überfahrtsrecht, Zuwegungen, Planung und Ähnlichem, könnten sich diese Kosten weiter erhöhen.

 

Gemäß der aktuellen Förderrichtlinien des Landes RLP kann mit einer Förderung in Höhe von 60% gerechnet werden.

 

Da Treibgutfänge ausschließlich der im Unterstrom befindlichen Ortslagen dienen, ist der verbleibende Eigenanteil von der jeweiligen Ortsgemeinde zu finanzieren.

 

In den betreffenden Haushalten der Gemeinden sind für 2024 keine Mittel vorgesehen, daher würde die Verbandsgemeinde Gerolstein diese Kosten für ein bis zwei Jahre vorfinanzieren, damit die Maßnahmen zeitnah umgesetzt werden können. Voraussetzung wäre jedoch ein Gemeinderatsbeschluss, in dem die Übernahme, der nicht durch Förderung gedeckten Mittel bestätigt wird.

 

Im Anschluss dieser Ortsgemeinderatssitzung würde die Verbandgemeindeverwaltung ein Büro mit der Planung betrauen, einen Förderantrag stellen und die Maßnahmen nach der Bewilligung ausschreiben und umsetzen.

 

Als Anlage hierzu haben wir einen entsprechenden Vertrag vorbereitet, in dem festgelegt wird, dass die Förderung den Gemeinden zugutekommt und die Gemeinde bestätigt, dass sie die nicht gedeckten Kosten sowie die dauerhafte Unterhaltung und Reinigung des Treibgutfanges übernimmt. (Hinweis: Für Anlagen am Gewässer ist die Verbandsgemeinde nicht zuständig.)

 

Für Abstimmungsgespräche mit Anliegern oder Betroffenen würden wir dringend die Hilfe der Ortsgemeinde benötigen. Ohne gesicherten Zugang zum Bauwerk wird das Land RLP einer Förderung nicht zustimmen.

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Gemäß Vertrag wird die Maßnahme bis zur vollständigen Abrechnung von der Verbandsgemeindeverwaltung vorfinanziert. Der nicht durch Förderung gedeckte Eigenanteil ist anschließend von der Ortsgemeinde zu übernehmen.