Sitzung: 26.03.2024 Ortsgemeinderat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 11
Vorlage: 2-0697/24/26-016
Beschluss:
Nach eingehender Beratung beschließt
der Ortsgemeinderat, den vorgeschlagenen Treibgutfang im Tieferbach umzusetzen
mit der Änderung, dass der Treibgutfang an anderer Stelle – weiter entfernt von
der Bebauung - angebracht werden soll. Nach erfolgter Begehung der Örtlichkeit
wird die genaue Stelle später mitgeteilt.
Der Ortsbürgermeister wird ermächtigt,
den beiliegenden Vertrag mit der Verbandsgemeindeverwaltung Gerolstein zu
unterzeichnen.
Die Verbandsgemeindeverwaltung wird
beauftragt, die Planung bei einem Fachbüro in Auftrag zu geben. Mit der
Entwurfsplanung wird die Verbandsgemeindeverwaltung einen Förderantrag stellen,
im Anschluss können die Maßnahmenbündel ausgeschrieben und umgesetzt werden.
Sachverhalt:
Das
Büro BGH Plan hat im August 2022 das Hochwasser – u. Starkregenvorsorgekonzept
(HSTK) für die Ortsgemeinde Oberbettingen fertigstellt.
Hier
wurde u.a. ein Treibgutfang im Tieferbach vorgeschlagen. Dieses Bauwerk soll
die Ortslage bzw. die Bebauung vor Abtrieb gefährdetem Material wie Totholz
schützen.
Die
VG Gerolstein beabsichtigt nun in einem gemeinsamen Projekt die Umsetzung
dieses und weiterer Treibgutfänge, welche durch ein Fachbüro ausgeschrieben u.
umgesetzt werden sollen. Dies soll in Form eines Maßnahmenbündels für mehrere
Gemeinden durchgeführt werden. Im HSTK werden die Kosten für den Treibgutfang
auf rund 15.000 € beziffert. Berücksichtigt man die statistische
Preissteigerung muss gem. BKI Index mit Baukosten von 16.000 € gerechnet
werden. Hierbei wurde aber nur die reine Konstruktion berücksichtigt. Unter
Einbeziehung von möglichen Kosten für Grunderwerb, Überfahrtsrecht, Zuwegungen,
Planung und Ähnlichem, könnten sich diese Kosten weiter erhöhen.
Gemäß
der aktuellen Förderrichtlinien des Landes RLP kann mit einer Förderung in Höhe
von 60% gerechnet werden.
Da
Treibgutfänge ausschließlich der im Unterstrom befindlichen Ortslagen dienen,
ist der verbleibende Eigenanteil von der jeweiligen Ortsgemeinde zu
finanzieren.
In
den betreffenden Haushalten der Gemeinden sind für 2024 keine Mittel
vorgesehen, daher würde die Verbandsgemeinde Gerolstein diese Kosten für ein
bis zwei Jahre vorfinanzieren, damit die Maßnahmen zeitnah umgesetzt werden
können. Voraussetzung wäre jedoch ein Gemeinderatsbeschluss, in dem die
Übernahme, der nicht durch Förderung gedeckten Mittel bestätigt wird.
Im
Anschluss dieser Ortsgemeinderatssitzung würde die Verbandgemeindeverwaltung
ein Büro mit der Planung betrauen, einen Förderantrag stellen und die Maßnahmen
nach der Bewilligung ausschreiben und umsetzen.
Als
Anlage hierzu haben wir einen entsprechenden Vertrag vorbereitet, in dem
festgelegt wird, dass die Förderung den Gemeinden zugutekommt und die Gemeinde
bestätigt, dass sie die nicht gedeckten Kosten sowie die dauerhafte
Unterhaltung und Reinigung des Treibgutfanges übernimmt. (Hinweis: Für Anlagen
am Gewässer ist die Verbandsgemeinde nicht zuständig.)
Für
Abstimmungsgespräche mit Anliegern oder Betroffenen würden wir dringend die
Hilfe der Ortsgemeinde benötigen. Ohne gesicherten Zugang zum Bauwerk wird das
Land RLP einer Förderung nicht zustimmen.
Finanzielle
Auswirkungen:
Gemäß Vertrag wird die Maßnahme bis
zur vollständigen Abrechnung von der Verbandsgemeindeverwaltung vorfinanziert.
Der nicht durch Förderung gedeckte Eigenanteil ist anschließend von der
Ortsgemeinde zu übernehmen.