Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 22

Beschluss:

 

Der Stadtrat Gerolstein stimmt der Genehmigung der nachfolgenden Zuwendungen zu:

 

Art der

Zuwendung

Zuwendungsgeber

Eingang der

Zuwendung

Umfang der Zuwendung

Zuwendungszweck

Geldspende

Kreissparkasse Vulkaneifel

Leopoldstraße 13

54550 Daun

19.12.2023

800,00 €

Kita Alter Markt

Gerolstein

 


Sachverhalt:

 

Die Annahme und Einwerbung von Sponsoringleistungen, Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen bedarf nach § 94 Absatz 3 GemO der Genehmigung durch den Stadtrat, wobei die genannte Vorschrift erst dann Anwendung findet, wenn die Zuwendung im Einzelfall eine Wertgrenze von 100,00 € übersteigt.

 

Entsprechend § 4 Abs. 2 Nr. 7 der Hauptsatzung der Stadt Gerolstein wird dem Haupt- und Finanzausschuss die Entscheidung über die Vermittlung von Sponsoringleistungen, Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen an Dritte ohne wertmäßige Begrenzung sowie die Annahme von Sponsoringleistungen, Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen gemäß § 94 Abs. 3 Satz 5 GemO bis zu einer Wertgrenze von 20.000 € im Einzelfall übertragen.

 

Zur Wahrung des Transparenzgebotes erfolgt die Beratung über die Genehmigung solcher Zuwendungen grundsätzlich in öffentlicher Sitzung, es sei denn, dass der Geber aus berechtigtem Interesse um vertrauliche Behandlung seines Namens gebeten hat.