Sitzung: 20.03.2024 Ortsgemeinderat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 7
Vorlage: 2-0727/24/05-028
Beschluss:
1.
Der Ortsgemeinderat stimmt der Aufnahme zu
Vertragsverhandlungen mit dem wirtschaftlichsten Bieter zu
2.
Der Ortsgemeinderat ermächtigt folgende zwei
Personen
Den
Ortsbürgermeister (aktuell) Elmar Malburg, nach der Kommunalwahl am 09.06.2024 die
Nachfolgerin/den Nachfolger.
Stellvertretend:
Den 1.
Beigeordneten (aktuell) Jürgen Finnemann, nach der Kommunalwahl am 09.06.2024
die Nachfolgerin/den Nachfolger.
auf der
Grundlage des angehängten Pachtvertrages die Verhandlungen mit dem wirtschaftlichsten
Bieter zu führen. Der Ortsbürgermeister wird ermächtigt den Pachtvertrag,
sofern keine wesentlichen Punkte verändert werden, nach Prüfung durch die
Verwaltung und einer Rechtsanwaltskanzlei zu unterzeichnen.
Der
Ortsgemeinderat wird laufend über die Details und Ergebnisse der Verhandlungen
informiert.
Nach
Abschluss der Verhandlungen und Unterzeichnung des Vertrages bedarf dieser noch
der Genehmigung des Ortsgemeinderates.
3.
Sollten die Vertragsverhandlungen scheitern,
soll ein erneutes Interessenbekundungsverfahren durchgeführt werden. Die
erteilten Ermächtigungen sollen auch für die Beendigung des gescheiterten IBV
sowie für das neue IBV gelten.
Sachverhalt:
Mit Beschlussfassung aus den
Monaten März/April haben die Ortsgemeinderäte im Rahmen der Solidargemeinschaft
Duppacher Rücken die Durchführung eines gemeinsamen IBV mit Landesforsten
beschlossen. In gleichen Sitzungen wurde der Kriterienkatalog, welcher der
Angebotsanfrage zu Grunde gelegt werden soll, beschlossen.
Mit Schreiben vom 17.10.2023
beteiligte die Verwaltung 73 Unternehmen an dem IBV. Bis zur Abgabefrist am
01.12.2023 gingen 10 Angebote ein. Ein Angebot ist nach der Frist eingegangen.
Aus der anliegenden
Angebotsübersicht ergeben sich die vier besten Angebote, welche im Nachgang
einer wirtschaftlichen Betrachtung und einer Vergleichsberechnung verglichen
wurden. Diese Berechnung erfolgte anhand der Auswertung durchschnittlichen
angegebenen Ertragsprognose runtergebrochen auf eine Anlage auf 25 Jahre unter
der Annahme einer Einspeisevergütung von 0,070 €/kWh. Der Ertrag wurde mit
einer tagesaktuellen Verzinsung von 2,63 % diskontiert, um einen Vorwert pro
WEA zu erzeugen, welcher dann die Vergleichbarkeit der Angebote in finanzieller
Hinsicht sichergestellt hat.
Das weitere Vorgehen im Rahmen des
IBV sieht nun die Verhandlung mit dem wirtschaftlichsten Bieter über den
abzuschließenden Pachtvertrag vor. Der Entwurf des Pachtvertrages liegt der
Sitzungsvorlage bei.
Um die Verhandlungen zu
ermöglichen, sollte der Ortsgemeinderat die Vertretung in den Vertragsverhandlungen
bestimmen und diese ermächtigen den Vertrag zu verhandeln sowie nach Abschluss
der Verhandlungen, sofern nicht wesentliche Punkte geändert werden, einer
Rechtsanwaltskanzlei zur Prüfung vorzulegen. Vor Unterzeichnung soll der
Vertrag nochmal dem Ortsgemeinderat vorgelegt werden. Die Verwaltung steht den
Ortsgemeinden beratend zur Seite.
Sofern eine Verhandlung über den
Pachtvertrag nicht beschlossen wird, ist durch die Ortsgemeinde über den
Austritt aus der Rahmenvereinbarung der Solidargemeinschaft für erneuerbare
Energien auf dem Duppacher Rücken zu beraten und zu entscheiden.