Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 8

Beschluss:

 

Der Ortsgemeinderat Hohenfels-Essingen stimmt den vom LBM Gerolstein am 19.03.2024 vorgestellten Planungsentwürfen zum Ausbau der B 410 zwischen Hohenfels und Betteldorf mit dem neu entstehenden Wege- und Entwässerungskonzept grundsätzlich zu und stellt dem Bund den dafür nötigen Grunderwerb zum Straßenausbau sowie das im Eigentum der Ortsgemeinde Hohenfels-Essingen stehende Grundstück Gemarkung Betteldorf, Flur 3, Flurstück-Nr. 69/ 2, Größe: 4.771 m², als Ausgleichsfläche zum Erwerb zur Verfügung. Zur gesicherten Umsetzung des Straßenbauprojektes kann die Abwicklung im Vorgriff erfolgen.


Sachverhalt:

 

Der LBM Gerolstein plant den Ausbau der B 410 entlang der freien Strecke zwischen Hohenfels und Betteldorf. Die Maßnahme verläuft über die Gemarkungen Hohenfels und Essingen.

 

Der Ausbauabschnitt der Bundesstraße wird umfangreich umgestaltet. Die Ortsgemeinde Hohenfels-Essingen ist im Wesentlichen durch den Knotenpunktumbau der K 35 mit der gemeindlichen „Schulstraße“ und dem Anschluss „Im Wahlemd“ sowie durch das neu entstehende Wege- und Entwässerungskonzept betroffen.

 

Eine Kostenbeteiligung der Ortsgemeinde Hohenfels-Essingen wird durch den Straßenausbau nicht ausgelöst.

 

Insbesondere durch die verkehrsgerechte Anbindung verschiedener Gemeindestraßen und in Verbindung mit dem neu geplanten Wirtschaftswegekonzept wird Grunderwerb von der Ortsgemeinde durch den Bund als Straßenbaulastträger erforderlich. Konkret handelt es sich hierbei um das im Eigentum der Ortsgemeinde Hohenfels-Essingen stehende Grundstück Gemarkung Betteldorf, Flur 3, Flurstück-Nr. 69/2 mit einer Größe von 4.771 m².

 

Durch die anstehenden Änderungen soll die Ortsgemeinde für stärkere Regenereignisse besser vorbereitet sein. Zudem ist eine verbesserte und gesicherte Anbindung der Straßen und Wege an die Bundesstraße vorgesehen.