Sitzung: 19.03.2024 Ortsgemeinderat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 8
Vorlage: 2-0747/24/16-028
Beschluss:
Der Ortsgemeinderat Hohenfels-Essingen
stimmt den vom LBM Gerolstein am 19.03.2024 vorgestellten Planungsentwürfen zum
Ausbau der B 410 zwischen Hohenfels und Betteldorf mit dem neu entstehenden
Wege- und Entwässerungskonzept grundsätzlich zu und stellt dem Bund den dafür
nötigen Grunderwerb zum Straßenausbau sowie das im Eigentum der Ortsgemeinde
Hohenfels-Essingen stehende Grundstück Gemarkung Betteldorf, Flur 3,
Flurstück-Nr. 69/ 2, Größe: 4.771 m², als Ausgleichsfläche zum Erwerb zur Verfügung.
Zur gesicherten Umsetzung des Straßenbauprojektes kann die Abwicklung im
Vorgriff erfolgen.
Sachverhalt:
Der LBM Gerolstein plant den Ausbau
der B 410 entlang der freien Strecke zwischen Hohenfels und Betteldorf. Die
Maßnahme verläuft über die Gemarkungen Hohenfels und Essingen.
Der Ausbauabschnitt der Bundesstraße
wird umfangreich umgestaltet. Die Ortsgemeinde Hohenfels-Essingen ist im
Wesentlichen durch den Knotenpunktumbau der K 35 mit der gemeindlichen
„Schulstraße“ und dem Anschluss „Im Wahlemd“ sowie durch das neu entstehende
Wege- und Entwässerungskonzept betroffen.
Eine Kostenbeteiligung der
Ortsgemeinde Hohenfels-Essingen wird durch den Straßenausbau nicht ausgelöst.
Insbesondere durch die
verkehrsgerechte Anbindung verschiedener Gemeindestraßen und in Verbindung mit
dem neu geplanten Wirtschaftswegekonzept wird Grunderwerb von der Ortsgemeinde
durch den Bund als Straßenbaulastträger erforderlich. Konkret handelt es sich
hierbei um das im Eigentum der Ortsgemeinde Hohenfels-Essingen stehende
Grundstück Gemarkung Betteldorf, Flur 3, Flurstück-Nr. 69/2 mit einer Größe von
4.771 m².
Durch
die anstehenden Änderungen soll die Ortsgemeinde für stärkere Regenereignisse
besser vorbereitet sein. Zudem ist eine verbesserte und gesicherte Anbindung
der Straßen und Wege an die Bundesstraße vorgesehen.